In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinTramadol-Sandoz 100 mg / ml Tropfen zum Einnehmen, LösungTramadolHexal0431497126.08.2024
Rückrufe allgemeinTramadolor 100 mg Brause, 30 BrausetablettenTramadolor Hexal0877795226.08.2024
ChargenrückrufSolunat Nr. 8 Tropfen, Solunat Nr. 11 Tropfen, Solunat Nr. 12 Tropfen, Solunat Nr. 14 Tropfen, Solunat Nr. 19 Tropfen und SolunaLaboratorium Soluna Heilmittel21.08.2024
Rote-Hand-Briefe19.08.2024
HerstellerinformationRabipurBavarian Nordic A/S 19.08.2024
ChargenrückrufSolunat Nr. 22 TropfenLaboratorium Soluna Heilmittel02937892
02938070
02938555
02938087
02939431
02939649
02940144
02940345
02940351
02940546
02940552
02941020
02942605
02942798
02944656
02944952
19.08.2024
ChargenrückrufOxaliplatin Hikma 5 mg / ml 200 mg OxaliplatinHikma Pharma1799143716.08.2024
ChargenrückrufTorasemid AL 10 mgTorasemidAliud Pharma0156255616.08.2024
Rote-Hand-BriefePeritrast Injektionslösung AmidotrizoesäureDr. Franz Köhler Chemie 15.08.2024
ChargenrückrufFungoral 2% Lösung(Ketoconazol Emra-Med Arzneimittel0670225214.08.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenLimptar N (Chininsulfat): Anwendungsgebiet eingeschränkt07.04.2015
Information der Institutionen und BehördenSchwere Herzrhythmusstörungen durch mögliche Wechselwirkungen von Sofosbuvir-haltigen Kombinationen gegen Hepatitis C und Bradykardie-auslösenden Arzneimitteln (Amiodaron)31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenFehlerhafte DAC/NRF-Rezepturhinweise zu Levothyroxin-Natrium korrigiert31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Meldungen zu Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern

Datum:
26.06.2026

AMK / Zwischen September 2019 und heute gingen bei der AMK insgesamt 26 Meldungen zu Fentanyl-haltigen Matrixpflastern unterschiedlicher Wirkstärken der Firmen betapharm Arzneimittel GmbH (n=1), 1 A Pharma GmbH (n=12) und Hexal AG (n= 13) ein, in denen sichtbare Kristallbildungen beschrieben wurden (siehe Abbildung).

Fentanyl-haltige Matrixpflaster werden angewendet zur Behandlung starker chronischer Schmerzen, die eine kontinuierliche Langzeitanwendung von Opioiden erfordern.

Apotheken berichten, dass die Auskristallisationen von Patienten als Qualitätsmangel wahrgenommen werden, zu Verunsicherungen führen und dazu beitragen können, dass die Pflaster nicht angewendet werden. In Einzelfällen wurde über eine verminderte Klebkraft (n=3) sowie den Eindruck einer verminderten Wirkung (n=2) berichtet. Ein kausaler Zusammenhang ist nicht belegt.

Matrixpflaster sind transdermale Systeme, deren Wirkstofffreisetzung auf Diffusion aus einer nahezu gesättigten Formulierung beruht. Hieraus kann sich eine thermodynamische Instabilität ergeben, die eine verzögert auftretende Rekristallisation begünstigt, insbesondere gegen Ende der Verwendbarkeit (1, 2).

Nach Angaben der betroffenen Firmen können Kristallbildungen bis zu einem definierten Grenzwert innerhalb der Spezifikation liegen. Ob ein von Kristallbildung betroffenes Pflaster den Grenzwert überschritten hat, lässt sich jedoch nur mit geeigneten technischen Mitteln beurteilen (3). 

Gestützt auf Studien geben die Firmen an, dass kristalline Anteile bis zu einem bestimmten Ausmaß keinen Einfluss auf Wirkstofffreisetzung, Hautpermeation oder Klebkraft haben. Als möglicher Einflussfaktor wird eine nicht sachgerechte Lagerung diskutiert. Temperaturbedingungen können die Kristallisationsneigung beeinflussen. Starke Temperaturschwankungen sollten daher vermieden werden (3-5).

Tatsächlich zeigt sich bei den der AMK vorliegenden Meldungen eine Häufung in den Wintermonaten, zudem waren insbesondere Pflaster mit kurzer Resthaltbarkeit betroffen.

Die mögliche Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern war Gegenstand eines auf EU-Ebene initiierten Referral-Verfahrens; die regulatorische Bewertung erfolgte durch das BfArM und führt nun zu Anpassungen der Produktinformationen. Dort wird darauf hingewiesen, dass vereinzelt weiße, kristalline Strukturen auftreten können, welche die Funktionalität des Pflasters nicht beeinträchtigen (2, 6).

Aus Sicht der AMK erscheint diese Maßnahme jedoch nicht ausreichend, denn eine pauschale Bewertung, ob bei sichtbarer Kristallbildung in betroffenen Matrixpflastern eine Abweichung von der Spezifikation vorliegt, lässt sich aus den oben genannten Gründen weder patientenseitig noch in der Apotheke vor Ort verlässlich ermitteln. Apothekerinnen und Apotheker verfügen über keine geeigneten (technischen) Mittel, um zu verifizieren, ob bei einem von Kristallbildung betroffenem Matrixpflaster der Grenzwert überschritten ist.

Für die AMK besteht das Risiko der Verunsicherung von Patienten bei Auftreten von sichtbaren Kristallbildungen daher unverändert fort. Insbesondere bei zusätzlich beobachteter verminderter Klebkraft sowie dem Eindruck einer verminderten Wirkung, bittet die AMK um Meldung. Bei wiederholtem Auftreten kann ein Präparatewechsel in Erwägung gezogen werden, gegebenenfalls unter Angabe pharmazeutischer Bedenken (Sonder-Kennzeichen / Grund).

Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Fentanyl-haltigen Matrixpflastern sind bevorzugt online unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    Tahir MA, Ali ME, Lamprecht A. Nanoparticle formulations as recrystallization inhibitors in transdermal patches. Int J Pharm. 2020 Feb 15; 575:118886. doi: 10.1016/j.ijpharm.2019.118886. Epub 2019 Nov 29. PMID: 31790804.
2)    Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern. (1. April 2026)
3)    Beta Pharm Arzneimittel GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anfrage zu Kristallbildungen bei FENTANYL beta XX μg/h Matrixpflaster XX mg/Pflaster. (2. April 2026)
4)    Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); […] Fentanyl Sandoz 37,5 μg/h Matrixpflast. 8,66 mg/Pfl., […] Stellungnahme. (11. Februar 2022)
5)    Ma, X., Taw, J., & Chiang, C.-M. (1996). Control of drug crystallization in transdermal matrix system. International Journal of Pharmaceutics, 142(1), 115–119. doi.org/10.1016/S0378-5173(96)04647-9.
6)    Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Hexal Kristallbildung bei Fentanyl-haltigen Matrixpflastern. (19. Mai 2026)