In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAtomoxetin beta 10 mg HartkapselnAtomoxetinbetapharm Arzneimittel1424400710.06.2024
ChargenrückrufFerrum Hausmann® 50 mg Eisen / ml Eisen(III)-CarboxymaltoseVifor Pharma Deutschland0219086107.06.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel08468866
11096546
11223631
07583708
11096552
07.06.2024
ChargenrückrufDuloxetin Glenmark 30 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132333806.06.2024
ChargenrückrufAtomoxetin GlenmarkAtomoxetinGlenmark Arzneimittel15211464
15211470
15211487
15211530
15211553
06.06.2024
HerstellerinformationNeomycinsulfatFirma Fagron0857133405.06.2024
ChargenrückrufPeritrast 180 / 31%AmidotrizoesäureDr. Franz Köhler Chemie0200593503.06.2024
ChargenrückrufAtomoxetin Heumann 10 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxetin Heumann 18 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxetin Heumann 25 mg HartkapAtomoxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG14063889
14063903
14063932
14063949
14063984
14063990
14064009
14064038
03.06.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Voydeya®DanicopanAlexion Europe SAS01.06.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Exblifep®Enmetazobactam Advanz Pharma01.06.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenLangzeitanwendung von Lithium: Risiken für Entwicklung von Nierentumoren03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Valproinsäure bei mitochondrialen Krankheiten03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenApotheken beanstanden: Genuair-Inhalator kann von einigen Patienten nicht ausgelöst werden24.02.2015

Information der Institutionen und Behörden

AMK/ZL: Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Anwendungsfehler können eine unvollständige Rekonstitution mit Bildung von Agglomeraten begünstigen

Datum:
26.05.2026

AMK / Die AMK hat Spontanmeldungen aus Apotheken zu Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen im Zeitraum von Januar 2019 bis heute ausgewertet. Insgesamt gingen 45 Beanstandungen ein. Am häufigsten wurde die Bildung von Agglomeraten gemeldet (n = 22). 

Apotheken berichteten über nicht vollständig resuspendierbare Bodensätze und Klumpenbildung an Flaschenwand oder -boden; in zwei Fällen im Zusammenhang mit einer unzureichenden antibiotischen Wirkung und in einem Fall mit Therapieunterbrechung.

Cefaclor wird zur oralen Behandlung akuter und chronischer bakterieller Infektionen der oberen und unteren Atemwege sowie des Hals-Nasen-Ohren-Bereichs angewendet, z. B. bei Otitis media, Sinusitis, Tonsillitis und Pharyngitis.

Die Firma konnte (nach Untersuchung eingesandter Reklamationsmuster) die Mängel nicht bestätigen. Die Beanstandungen zu Klumpenbildungen werden seitens der Firma gegenüber der AMK auf Handhabungsfehler bei der Rekonstitution zurückgeführt (1). 

Die AMK beauftragte daraufhin das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) mit der Untersuchung von sieben über den Großhandel bezogenen Mustern zu Cefaclor AL TS 250 zur Überprüfung der gemeldeten Beanstandungen. Das ZL prüfte die Rekonstitution sowohl gemäß Gebrauchsinformation als auch unter gezielter Nachstellung möglicher Anwendungsfehler. 

Bei Rekonstitution gemäß der Gebrauchsinformation (Pulver aufschütteln, mit kaltem Wasser bis zur Markierung auffüllen, sofort kräftig schütteln, erneut bis zur Markierung auffüllen und nochmals schütteln) konnten keine Auffälligkeiten beobachtet werden (2). Die rekonstituierten Trockensäfte wiesen keine Agglomerate auf. Somit konnte kein herstellerbedingtes Qualitätsproblem erkannt werden.

Zusätzlich prüfte das ZL mögliche Abweichungen vom vorgesehenen Zubereitungsvorgang. Hierbei wurde das Pulver zunächst gezielt durch mehrmaliges Aufklopfen verdichtet. Erfolgte anschließend die erste Wasserzugabe und sofortiges kräftiges Schütteln, ließ sich das Pulver nicht vollständig benetzen; ein erheblicher Teil verblieb als festhaftender Bodensatz und konnte auch nach fünfminütigem kräftigem Schütteln nicht vollständig suspendiert werden. Auch nach der zweiten Wasserzugabe blieb ein Pulverkuchen bestehen.

Darüber hinaus zeigte sich, dass längere Standzeiten nach der ersten Wasserzugabe die Bildung beständiger, unbenetzter Pulvernester am Flaschenboden begünstigen können. Während bei einer Standzeit von etwa 5 Minuten noch eine Homogenisierung möglich war, kam es bei längeren Standzeit (bis 20 Minuten) zu nicht mehr vollständig resuspendierbaren Bodensätzen.

In der Zusammenschau der Ergebnisse erkennt die AMK derzeit keinen Hinweis auf einen Hersteller-bedingten Qualitätsmangel, der eine unvollständige Rekonstitution mit Bildung von Agglomeraten bedingt. Die AMK empfiehlt daher, bei der Rekonstitution von Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension die Hinweise der Gebrauchsinformation sorgfältig einzuhalten. Insbesondere sollte das Pulver vor der Wasserzugabe vollständig aufgeschüttelt werden. Nach Zugabe des Wassers bis zur Markierung sollte die Flasche unmittelbar kräftig geschüttelt und längere Standzeiten vermieden werden. 

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe von Cefaclor AL TS 125 und 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension angemessen zu informieren und gegebenenfalls bei der Zubereitung zu unterstützen. Notwendigenfalls sollte die Rekonstitution in der Apotheke erwogen werden. 

Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Cefaclor-haltigen Trockensäften, einschließlich (potenzieller) Medikationsfehler, sind bitte online unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1) Stada Arzneimittel AG an AMK (Korrespondenz); […] Stellungnahme zu Ihrem Vorgang […]. (6. Mai 2025) 
2) Stada Arzneimittel AG; Gebrauchsinformation Cefaclor AL TS 250 Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen mit 250 mg Cefaclor in 5 ml Suspension, Lösung, Stand Mai 2021.