In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufRepatha®EvolocumabAmgen12397126
12397132
14.11.2023
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0272431114.11.2023
HerstellerinformationTrulicity®DulaglutidLilly Deutschland13.11.2023
ChargenrückrufVotrient®PazopanibNovartis Pharma0643179313.11.2023
ChargenrückrufSalagenPilocarpinAllomedic1414079109.11.2023
HerstellerinformationIntegrilinEptifibatidGlaxoSmithKline07.11.2023
HerstellerinformationOxaliplatin Hexal® 5 mg / mlOxaliplatinHexal07.11.2023
Rote-Hand-Briefe02.11.2023
ChargenüberprüfungenCabometyx®CabozantinibIpsen Pharma1235800802.11.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Orserdu®ElacestrantStemline Therapeutics18772163
18772157
01.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Arzneimittelstudien aus Indien: BfArM suspendiert Zulassungen09.12.2014
Information der Institutionen und BehördenIvabradin (Procoralan): Neue Empfehlungen zur Sicherheit und Anwendung02.12.2014
Information der Institutionen und BehördenAnwendungsbeschränkungen Bromocriptin-haltiger Arzneimittel zur Hemmung der Milchbildung02.12.2014
Information der Institutionen und BehördenDuale Blockade mit Renin-Angiotensin-Sytem (RAS)-beeinflussenden Arzneimitteln: Änderung der Zulassungen aufgrund von Nierenvers18.11.2014
Information der Institutionen und BehördenTecfidera (Dimethylfumarat): Verdachtsfall einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML)18.11.2014
Information der Institutionen und BehördenTherapeutika zur Androgensuppression: Aktualisierung der Produktinformationen aufgrund von QT-Intervall-Verlängerung11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: unabhängig vom Körpergewicht von allen Frauen verwendbar11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenUAW-Verdachtsfälle melden: EMA veröffentlicht Informationsblatt für Patienten11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenColistin inhalativ und parenteral: neue EMA-Empfehlungen zur Dosierung04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenHautverätzungen durch Chlorhexidin-haltige Lösungen zur Hautdesinfektion bei Neugeborenen: neue Warnhinweise in Produktinformationen04.11.2014

Information der Institutionen und Behörden

EMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika

Wirkstoff:
Fosfomycin
Datum:
06.07.2020

AMK / Auf Antrag des BfArM führte die EMA ein Risikobewertungsverfahren zu Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln durch. Die Überprüfung zur Sicherheit und Wirksamkeit erfolgte durch den Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA.
Das Breitbandantibiotikum wirkt vorwiegend bakterizid über die Störung der Mureinsynthese und hemmt dadurch die Zellwandbildung.
Infolge des Verfahrens wurden folgende Empfehlungen zu Anwendungsbeschränkungen gegeben:

  • Fosfomycin, das intravenös verabreicht wird, sollte nur noch zur Behandlung bestimmter schwerer Infektionen eingesetzt werden, wie z. B. für Infektionen, die Herz, Lunge, Blut, Gehirn, Knochen oder Gelenke betreffen, oder für komplizierte Infektionen des Bauchraums, der Harnwege, der Haut oder des Weichteilgewebes.
  • Die orale Anwendung kann weiterhin zur Behandlung unkomplizierter Blasenentzündungen bei Frauen und weiblichen Jugendlichen erfolgen. Ebenso kann Fosfomycin-Trometamol weiterhin bei Männern verwendet werden, die sich einer Prostatabiopsie unterziehen. Für beide Indikationen sind Zulassungsinhaber nun jedoch aufgefordert Daten nachzureichen, die die weitere Anwendung der oral verabreichten Darreichungsform rechtfertigen.

Der CHMP empfahl zudem, Zulassungen zur intramuskulären Anwendung sowie zur oralen Gabe bei Kindern ruhen zu lassen. In Deutschland sind keine entsprechenden Arzneimittel zugelassen.
Auf nationaler Ebene setzte das BfArM mit Bescheid vom 29. Juni 2020 den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zu den Anwendungsbeschränkungen um. In diesem werden pharmazeutische Unternehmer zur Änderung der Produktinformationen aufgefordert und Auflagen für die Genehmigung des weiteren Inverkehrbringens betroffener Arzneimittel erteilt.
Die AMK bittet ApothekerInnen unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei der Anwendung Fosfomycin-haltiger Arzneimittel unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM; Fosfomycin: Empfehlungen zur Anwendungseinschränkung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 6. Juli 2020)