In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFerrum Hausmann® 50 mg Eisen / ml Eisen(III)-CarboxymaltoseVifor Pharma Deutschland0219086107.06.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel08468866
11096546
11223631
07583708
11096552
07.06.2024
ChargenrückrufDuloxetin Glenmark 30 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132333806.06.2024
ChargenrückrufAtomoxetin GlenmarkAtomoxetinGlenmark Arzneimittel15211464
15211470
15211487
15211530
15211553
06.06.2024
HerstellerinformationNeomycinsulfatFirma Fagron0857133405.06.2024
ChargenrückrufPeritrast 180 / 31%AmidotrizoesäureDr. Franz Köhler Chemie0200593503.06.2024
ChargenrückrufAtomoxetin Heumann 10 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxetin Heumann 18 mg Hartkapseln, 28 Stück, Atomoxetin Heumann 25 mg HartkapAtomoxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG14063889
14063903
14063932
14063949
14063984
14063990
14064009
14064038
03.06.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Voydeya®DanicopanAlexion Europe SAS01.06.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Exblifep®Enmetazobactam Advanz Pharma01.06.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Lytgobi®Futibatinib Taiho Pharma01.06.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 1. Halbjahr 201514.07.2015
Information der Institutionen und BehördenGleichzeitige Anwendung von Ondansetron mit Apomorphin kontraindiziert14.07.2015
Information der Institutionen und BehördenInformationsbrief zum Risiko einer Ketoazidose unter SGLT2-Inhibitoren14.07.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Fälschungen von Viagra (Sildenafil) möglicherweise in legaler Vertriebskette07.07.2015
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht07.07.2015
Information der Institutionen und BehördenCodein: Aktualisierung der Produktinformationen zu Anwendungs­beschränkungen bei Kindern und Jugendlichen30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenRisikomeldungen zu apotheken­üblichen Lebensmitteln im Internet30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Polyneuropathie unter Dronedaron (Multaq)30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenEinleitung eines europäischen Risikobewertungsfahrens zu Ketoazidose unter SGLT2-Inhibitoren16.06.2015
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren Johanniskraut-haltige Arzneimittel16.06.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP

Datum:
06.06.2025
AMK / Im Rahmen der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) sind Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform seit dem 1. April 2025 aus der Referenzdatenbank des BfArM für Fertigarzneimittel gemäß § 31b Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu übernehmen. Aktuell weist das BfArM darauf hin, dass in Einzelfällen die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. Die Daten erheben laut BfArM insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Damit Angaben zu Wirkstoff(en), Wirkstärke(n) und Darreichungsform(en) patientenverständlich und einheitlich über alle betroffenen Softwaresysteme abgebildet werden können, werden diese vom BfArM in einer Referenzdatenbank lizenz- und kostenfrei zugänglich gemacht. Ziel soll es sein, die Verständlichkeit und Lesbarkeit für Patienten zu verbessern und damit potenzielle Medikationsfehler zu vermeiden. Bei der Anwendung der Referenzdaten im Praxis- und Klinikalltag hat sich laut BfArM herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Übereinstimmung zur Arzneimittelbezeichnung steht. Um diese Erkenntnisse zu implementieren, wurden Regeländerungen vorgenommen, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, sodass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden. Um möglichen Patientenrisiken vorzubeugen, bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker, die Angaben auf dem BMP, insbesondere wenn dieser in der Apotheke erstellt, vorgelegt beziehungsweise bearbeitet wird, auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM (Referenzdaten@bfarm.de) zu melden. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, einschließlich (potenziellen) Medikationsfehlern, sind bitte der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V: Aktueller Hinweis. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Referenzdatenbank (Zugriff am 6. Juni 2025)