In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSalbuHEXAL® SalbutamolHexal0890310923.01.2023
ChargenrückrufGeorgette-20 Drospirenon, EthinylestradiolViatris Healthcare1123639023.01.2023
ChargenrückrufB. Braun Melsungen AGB. Braun Melsungen06100613
06100636
06100642
06100659
06100665
06100671
09915505
11669829
19.01.2023
ChargenrückrufBrimonidin-1A Pharma® 2 mg / ml AugentropfenBrimonidin1A Pharma1413168016.01.2023
ChargenrückrufMesalazin axicorp 500 mg Zäpfchen, 30 StückMesalazinaxicorp Pharma1527027711.01.2023
HerstellerinformationSanofi-Aventis Deutschland10.01.2023
HerstellerinformationAspirin®AcetylsalicylsäureBayer Vital10.01.2023
HerstellerinformationOzempic®SemaglutidNovo Nordisk Pharma09.01.2023
HerstellerinformationBerlin-Chemie04.01.2023
Rote-Hand-BriefeCaprelsa®VandetanibSanofi-Aventis Deutschland02.01.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenTherapeutika zur Androgensuppression: Aktualisierung der Produktinformationen aufgrund von QT-Intervall-Verlängerung11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: unabhängig vom Körpergewicht von allen Frauen verwendbar11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenUAW-Verdachtsfälle melden: EMA veröffentlicht Informationsblatt für Patienten11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenColistin inhalativ und parenteral: neue EMA-Empfehlungen zur Dosierung04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenHautverätzungen durch Chlorhexidin-haltige Lösungen zur Hautdesinfektion bei Neugeborenen: neue Warnhinweise in Produktinformationen04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 29. Dezember 2014 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (1). In der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln kommt es dadurch zu folgenden Änderungen, die außer in den angegebenen Ausnahmen (Chinin, Ketotifen, Telefonnummer des Arztes zur Kontaktaufnahme auf dem Rezept) zum 1. Januar 2015 in Kraft treten: 48 neue Wirkstoffe wie Avanafil (Spedra® Tabletten), Cobicistat (Tybost® Filmtabletten, Stribild® Filmtabletten) oder Teriflunomid (Aubagio® Filmtabletten) werden der Verschreibungspflicht unterstellt. Darüber hinaus wird Chinin, das bisher nur zur Anwendung bei Malaria verschreibungspflichtig war, vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt. Dies bedeutet, dass das Arzneimittel Limptar® N 200 mg Filmtabletten ab dem 1. April 2015 nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden darf, denn diese Neuregelung tritt mit einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft. Esomeprazol (zum Beispiel Nexium®) wird ab 1. Januar 2015 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen: Zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzel- beziehungsweise Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff. Arzneimittel, die diese verschreibungsfreien Bedingungen erfüllen, sind noch nicht im Handel. Nexium Control® magensaftresistente Tabletten aber sind auf Grund einer zentralen europäischen Zulassung bereits seit 1. August 2014 verschreibungsfrei im Verkehr (siehe Pharm. Ztg. Nr. 31 vom 31. Juli 2014, Seite 78). Auch Ketotifen zur Anwendung am Auge (zum Beispiel Zaditen® ophtha) in einer Konzentration von bis zu 0,025 Prozent wird verschreibungsfrei. Alle derzeit im Handel befindlichen Ketotifen-Augentropfen sind 0,025-prozentig und können daher ab 1. April 2015 im Handverkauf empfohlen werden, da auch hier die dreimonatige Übergangsfrist gilt. Die verschreibungsfreie Anwendung von Flurbiprofen, die bisher nur für Lutschtabletten (Dobendan® direkt) galt, wird auf die Anwendung im Mund- und Rachenraum ausgedehnt und zwar in einer Tageshöchstdosis von 50 mg. In Deutschland sind derzeit nur Lutschtabletten im Handel; es ist zu erwarten, dass demnächst verschreibungsfreie Flurbiprofen-haltige Gurgellösungen oder Mundsprays angeboten werden, die in anderen Ländern bereits am Markt sind. Außerdem fordert eine Neuregelung in Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 1 der AMVV, dass der verschreibende Arzt beziehungsweise die Ärztin ab dem 1. Juli 2015 auf dem Rezept eine Telefonnummer angibt, um die Kontaktaufnahme wegen Rückfragen zu erleichtern. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt./ Quelle Bundesgesetzblatt Nr. 62 (Teil I) vom 29. Dezember 2014, Seite 2371–2373: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung www1.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I --> 2014 --> 29. Dezember 2014 --> Inhaltsverzeichnis