In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 521-530 von 3305.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Herstellerinformation12.12.2023
Rote-Hand-BriefeFurosemid-hameln 10 mg / ml Injektionslösung, 10 x 25 ml Ampullenhameln pharma12.12.2023
ChargenrückrufEzetimib / Atorvastatin ELPEN FilmtablettenEzetimib / AtorvastatinElpen Pharma17244634
17244663
17244686
17244692
17244700
17244717
17244723
17244746
11.12.2023
Rückrufe allgemeinTadalafil Holsten 5 mg, 10 mg und 20 mg Filmtabletten, alle PackungsgrößenTadalafilHolsten Pharma15825031
15825048
15825054
15825060
15825077
15825083
15824971
15824988
15824994
15825002
15825019
08.12.2023
ChargenrückrufMethacholiniumchlorid, API, 1 g, 5 g und 10 gCaesar & Loretz10123175
10123181
10123198
06.12.2023
ChargenrückrufPrednifluid®Prednisolonmibe Arzneimittel1077579405.12.2023
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitamineDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
05.12.2023
ChargenrückrufTrabectedin-ratiopharm® 1 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungTrabectedinratiopharm1804499501.12.2023
Rückrufe allgemeinExcipial U LipolotioEurimPharm Arzneimittel1877766301.12.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ebglyss®LebrikizumabAlmirall18070716
18762897
18762880
18070691
18762928
18762874
01.12.2023
Zeige Ergebnisse 521-530 von 564.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenFehlerhafte DAC/NRF-Rezepturhinweise zu Levothyroxin-Natrium korrigiert31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa

Datum:
14.07.2025
AMK / Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG hat seine bisherigen Empfehlungen zum bestehenden Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel zur pulmonalen Applikation um eine weitere Maßnahme ergänzt (1); die AMK informierte dazu (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 4, Seite 91). Apothekerinnen und Apothekern sowie Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulver-Inhalatoren, zu verordnen bzw. abzugeben, sofern therapeutisch vertretbar und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen: wie etwa Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patienten, Personen mit (erwartbar) schweren akuten Exazerbationen oder nachgewiesen geringem Atemzugvolumen bzw. Atemzugstärke. Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patienten zur Inhalationstechnik (und Reinigung/Pflege des Inhalators) erforderlich, sofern die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Unterstützend kann hierfür die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma herangezogen werden (2). Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA (3). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe Salbutamol-haltiger Inhalativa – sofern erforderlich – in der Handhabung des neuen Inhalationssystems zu schulen. / Quellen 1) BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation (Stand: 11.07.2025). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 14. Juli 2025) 2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.; Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. www.awmf.org → Service → AWMF aktuell → Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (Zugriff am 14. Juli 2025) 3) ABDA; Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. www.abda.de → Für Apotheker → Pharmazeutische Dienstleistungen → Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (Zugriff am 14. Juli 2025)