In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufNystatin acis® MundgelNystatinacis Arzneimittel0737119408.11.2024
ChargenrückrufArpoyaAripiprazolkohlpharma-GmbH1911840207.11.2024
HerstellerinformationUltivaRemifentanilAspen Germany06.11.2024
ChargenrückrufBendafolin 10 mg / ml Infusionslösung 1000 mgCalciumfolinatBendalis0148819101.11.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Artesunate AmivasArtesunat Amivas01.11.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vaborem®Meropenem-Vaborbactam Berlin-Chemie01.11.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyloy™ ZolbetuximabAstellas Pharma01.11.2024
ChargenrückrufPramipexol-neuraxpharm® 0,52 mg RetardtablettenPramipexolneuraxpharm Arzneimittel1241987901.11.2024
ChargenrückrufFosfomycin Eberth 2g Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungFosfomycinDr. Friedrich Eberth Arzneimittel1816755131.10.2024
ChargenrückrufPregabalin-neuraxpharm®Pregabalinneuraxpharm Arzneimittel11031340
11606361
11031469
11031558
28.10.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201502.02.2016
Information der Institutionen und BehördenTopische Anwendung von Tacrolimus (Protopic): Herpes-simplex-Infektion am Auge02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenBimatoprost-haltige Augentropfen (Lumigan, Ganfort): Aufnahme weiterer Nebenwirkungen in die Produktinformationen02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenAmbroxol und Bromhexin: Aufnahme allergischer Hautreaktionen in die Produktinformationen28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201512.01.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der BtMVV zum 21. November 2015: geänderte Verschreibungs­höchstmengen08.12.2015
Information der Institutionen und BehördenAnwendungsbeschränkungen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln empfohlen01.12.2015
Information der Institutionen und BehördenPlegridy (Peginterferon beta-1a): Applikation mittels Fertigpen häufig nicht möglich24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenPatientenindividuell hergestelltes Fentanyl-Nasenspray: Look-alike bei Sprühköpfen24.11.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 2024

Datum:
04.11.2024

AMK / Das BfArM und das PEI machen in einer Pressemitteilung auf die „MedSafetyWeek“ aufmerksam, die zum neunten Mal stattfindet. Insgesamt 91 Länder weltweit nehmen an der Kampagne teil, die darauf abzielt, das Bewusstsein für das Melden von Nebenwirkungen zu schärfen (1). Das diesjährige Motto lautet „Preventing side effects“ und fokussiert insbesondere auf Medikationsfehler und andere vermeidbare Nebenwirkungen.

Die Meldungen von Nebenwirkungsverdachtsfällen durch Gesundheitsberufe sowie Patienten leisten einen wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln. Dabei können auch Risiken erkannt werden, die sich erst Jahre nach der Marktzulassung zeigen. Die heilberufliche Expertise ist hierbei von besonderem Wert.

Die AMK beteiligt sich dieses Jahr mit einem Beitrag im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ zur Rolle der Apothekerinnen und Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem (2). Der Artikel unterstreicht das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Apothekerinnen bzw. Apothekern und ihren Patienten als wesentlichen Faktor für das Erkennen von Nebenwirkungen und anderen Arzneimittelrisiken.

Die AMK nimmt dies zum Anlass, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker zur Meldung von Nebenwirkungen zu motivieren und empfiehlt, Patienten im Beratungsgespräch gezielt nach der Verträglichkeit ihrer Arzneimittel zu fragen. So können mögliche Nebenwirkungen identifiziert und gemeldet werden.

Apotheken sollten hierfür strukturierte Prozesse zur Dokumentation von Arzneimittelrisiken etablieren und das gesamte pharmazeutische Personal mit dem AMK-Meldesystem vertraut machen. Nützliche Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer können hierbei eine Orientierung bieten (3, 4).

Die AMK-Berichtsformulare sind online unter www.arzneimittelkommission.de abrufbar. Zudem stehen dort Flyer sowie das Lernvideo „Arzneimittel sicherer machen!“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der AMK ist per Kontaktformular, E-Mail (amk@arzneimittelkommission.de) oder telefonisch unter 030 40004 552 erreichbar.

Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken. /

Quellen
1) BfArM; #MedSafetyWeek zur Arzneimittelsicherheit. www.bfarm.de → Aktuelles → Veranstaltungen (Zugriff am 4. November 2024)
2) Schwarzrock-Fabian A et al. MedSafetyWeek 2024: Die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen und die Rolle der Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2024;3:18-22
3) ABDA; Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien (Zugriff am 30. Oktober 2024)
4) ABDA; Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Berufsausübung → Ausbildung und Approbation → Leitfaden (Zugriff am 30. Oktober 2024)