In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufWICK Medinait Erkältungssirup mit Honig- und KamillenaromaDoxylamin, Dextromethorphan, ParacetamolWICK Pharma0615639319.06.2023
ChargenrückrufWICK Medinait Erkältungssirup für die NachtDoxylamin, Ephedrin, Dextromethorphan, ParacetamolWICK Pharma02702315
01689009
19.06.2023
HerstellerinformationAdenoscan® und Adrekar®Sanofi-Aventis Deutschland16.06.2023
HerstellerinformationSeptodont16.06.2023
Rote-Hand-BriefeGavreto®PralsetinibRoche Pharma16.06.2023
ChargenrückrufMeteozym®Pankreas-Pulver vom Schwein, SimeticonStegroPharm Arzneimittel02584809
07109119
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg FilmtablettenSertralinHeumann Pharma & Co. Generica KG03887618
03887624
03887682
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg Filmtabletten Heunet und Sertralin Heumann 100 mg Filmtabletten HeunetSertralinHeunet Pharma05890429
05890435
05890464
16.06.2023
Rote-Hand-BriefeAdakveo®CrizanlizumabNovartis Pharma15.06.2023
Rückrufe allgemeinPosterisan® akutLidocainDr. Kade Pharmazeutische Fabrik04957893
04957901
09.06.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenTestosteron-haltige Arzneimittel: Mögliche kardiale Risike27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM aktualisiert täglich Liste betroffener Generika16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenFDA: DRESS-Syndrom unter Ziprasidon-haltigen Arzneimitteln16.12.2014

Information der Institutionen und Behörden

EU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten

Datum:
24.03.2015
AMK /Die sogenannte Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006) regelt seit 1. Juli 2007 in der EU den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen. Bislang regelte die Verordnung nur Mineralstoffe und Vitamine; nun kommen erstmals Einschränkungen bei den »bestimmten anderen Stoffen« hinzu: Ab 1. April 2015 dürfen »Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden«, Lebensmitteln nicht mehr zugesetzt werden. In der Begründung heißt es, dass zwar keine Vermarktung von Lebensmitteln mit Ephedrakraut in Europa bekannt sei, dass es aber leicht möglich sei, Ephedra-haltige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu bestellen. Die Produkte würden in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung angeboten. Ephedrakraut beziehungsweise entsprechende Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln könnten einem wissenschaftlichen Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) zufolge die Gesamtexposition gegenüber Ephe­dra-Alkaloiden oder Ephedrin soweit erhöhen, dass sie der therapeutischen Dosis für Ephedrin in Arzneimitteln entspreche beziehungsweise diese übersteige. Darüber hinaus wird Yohimberinde und entsprechende Zubereitungen in Teil C des Anhangs III der Anreicherungsverordnung aufgenommen, was bedeutet, dass deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädlich ist, dies aber weiter wissenschaftlich geprüft werden soll. / Quelle Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. März 2015, L67/4-L67/5: Verordnung (EU) der Kommission vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Bielle): www.eur-lex.europa.eu --> DE --> Ephedra; Yohimbe (12. März 2015)