In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeProfact® DepotBuserelinCheplapharm Arzneimittel16.11.2023
ChargenrückrufVotrient® 400 mg FilmtablettenPazopanibCC Pharma0963319016.11.2023
ChargenrückrufSevredolMorphinAllomedic1155072614.11.2023
ChargenrückrufRepatha®EvolocumabAmgen12397126
12397132
14.11.2023
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0272431114.11.2023
HerstellerinformationTrulicity®DulaglutidLilly Deutschland13.11.2023
ChargenrückrufVotrient®PazopanibNovartis Pharma0643179313.11.2023
ChargenrückrufSalagenPilocarpinAllomedic1414079109.11.2023
HerstellerinformationIntegrilinEptifibatidGlaxoSmithKline07.11.2023
HerstellerinformationOxaliplatin Hexal® 5 mg / mlOxaliplatinHexal07.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCodein: Aktualisierung der Produktinformationen zu Anwendungs­beschränkungen bei Kindern und Jugendlichen30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenRisikomeldungen zu apotheken­üblichen Lebensmitteln im Internet30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Polyneuropathie unter Dronedaron (Multaq)30.06.2015
Information der Institutionen und BehördenEinleitung eines europäischen Risikobewertungsfahrens zu Ketoazidose unter SGLT2-Inhibitoren16.06.2015
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren Johanniskraut-haltige Arzneimittel16.06.2015
Information der Institutionen und BehördenKorrektur: Bedenkliche Rezepturarzneimittel09.06.2015
Information der Institutionen und BehördenRisikobewertungsverfahren zur Entwicklung einer Pneumonie unter inhalativen Glucocorticoiden in der Behandlung der COPD26.05.2015
Information der Institutionen und BehördenBedenkliche Rezepturarzneimittel (Stand: Mai 2015)12.05.2015
Information der Institutionen und BehördenPEI: Darminvagination nach Impfung gegen Rotavirus-Gastroenteritis12.05.2015
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: QT-Zeit-Verlängerung unter Galantamin05.05.2015

Information der Institutionen und Behörden

AMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt

Datum:
14.03.2017

AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden. Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.

Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird von der AMK individuell vergeben. 

Die Apotheke muss künftig eine eingehende AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK (www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden Kalenderjahr. 

Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert. 

Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von Arzneimitteln. 

Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter: www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. / 

*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de