In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 501-510 von 3012.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Chargenrückruflpratropiumbromid 125 µg / 1ml Stulln, Inhalationslösung, diversePenta Arzneimittel11509801
11509818
11509824
11509830
07.06.2016
Chargenrückruflsoket retard, Retard-Tabletten, diverseIsosorbid dinitratUCB Pharma04877013
02288376
07.06.2016
ChargenrückrufNystatin Lederle Tropfen mit Dosierpumpe, 30 ml, TropfenNystatinMEDA Pharma0490071707.06.2016
ChargenüberprüfungenCialis 20 mg, 12 Stück, FilmtablettenTadalafilOrifarm0492035807.06.2016
HerstellerinformationErwinaseCrisantaspaseEUSA Pharma SAS07.06.2016
ChargenrückrufEnalapril plus 10 / 25 1A Pharma, 100 Stück, TablettenEnalapril + Hydrochlorothiazid1A Pharma0256380714.06.2016
ChargenrückrufFloradix Eisen Folsäure Dragees, 84 Stück, überzogene TablettenEisen(II)-Ion, Nicotinamid, Riboflavin, Thiamin, FolsäureSalus Pharma0117950914.06.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Senshio®OspemifenShionogi14.06.2016
Rückrufe allgemeinLexotanil 6, 10, 20 und 50 Stück, Tabletten, alle ChargenBromazepamRoche Pharma02499328
01928069
01928075
16.06.2016
Rückrufe allgemeinAperisan, 10 g, Gel, alle ChargenSalbeiblätter-FluidextraktDentinox Gesellschaft für pharmazeutische Präparate Lenk & Schuppan KG0392160521.06.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: AkdÄ: Medikationsfehler bei der Anwendung von Gliolan® (5-ALA): Risiko einer versehentlich intravenösen statt oralen Applikation16.07.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Atomoxetin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Qualitätsmängeln: Empfehlungen der Fachgesellschaften veröffentlicht08.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Metamizol Kalceks 500 mg/ml, Injektionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in tschechischer/slowakischer Aufmachung19.08.2024

Herstellerinformation

Informationsschreiben zu Eudorlin (Ibuprofen) Suspension zum Einnehmen: Begrenztes Kontingent an Packungen in ukrainischer Aufmachung für den deutschen Markt

Hersteller:
Berlin-Chemie AG
Datum:
04.01.2023

AMK / Die Berlin-Chemie AG informiert in Abstimmung mit dem BfArM und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zur geplanten Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents von ca. 90.000 Packungen Eudorlin (Ibuprofen) 20 mg/ml sowie 40 mg/ml, Suspension zum Einnehmen, in ukrainischer Aufmachung ab dem 2. Januar 2023 in den deutschen Markt (1, 2).


Die Gestattung des Inverkehrbringens ist befristet bis zum 31. März 2023 und stützt sich auf § 4 Absatz 1 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), wonach das BfArM im Einzelfall Ausnahmen von § 21 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) gestatten darf. Die Anordnung dient der Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen Anwendungsbereich, da Ibuprofen-haltige Fiebersäfte derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind (siehe Pharm. Ztg. 2022 Nr. 31, Seite 71).


Eudorlin Ibuprofen 20 mg/ml und 40 mg/ml Suspension zum Einnehmen sind in Deutschland zugelassene Arzneimittel. Laut Firma steht aufgrund der besonderen Situation für die betroffene Ware keine PZN zur Verfügung und sie ist daher auch nicht im ABDA-Artikelstamm gelistet. Jeder Lieferung wird eine aktuelle Gebrauchsinformation nebst Informationsschreiben beigelegt, das auf die derzeitige Versorgungssituation hinweist.


Die Fiebersäfte sind vom regulären Lohnhersteller der Firma produziert worden und waren ursprünglich für den ukrainischen Markt vorgesehen. Die weitere Versorgung der Menschen in der Ukraine soll dadurch nicht gefährdet sein.


Die Verpackungen und Flaschen sind im Originalzustand, d. h. in ukrainischer Sprache gekennzeichnet (Arzneimittelbezeichnung: IMET for Children 2% und 4%). Die deutschen Gebrauchsinformationen sind über die BfArM-Mitteilung abrufbar bzw. über QR-Codes, die dem Informationsschreiben entnommen werden können.


Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe der Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Ibuprofen-haltigen Fiebersäften unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1. Berlin-Chemie AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Lieferung Ibuprofen Suspension 2% und 4%. (27. Dezember 2022)
2. BfArM; Eudorlin Ibuprofen 20 mg/ml und 40 mg/ml Suspension zum Einnehmen – Gestattung zum Inverkehrbringen von Ware in ukrainischer Aufmachung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM im Bereich Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM auf Basis des § 4 Abs. 1 MedBVSV (Zugriff am 3. Januar 2023)