In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinVazkepa® 998 mg WeichkapselnIcosapent-EthylAmarin Germany16924858
17981953
02.03.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
RayvowLasmiditanLilly17363557
17363586
17363592
17363646
01.03.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
LupkynisVoclosporinOtsuka Pharma1806438301.03.2023
Rote-Hand-BriefeCystagonMercaptaminRecordati Rare Diseases SARL28.02.2023
ChargenrückrufRelvar ElliptaFluticasonfuroat / Vilanterol0236075428.02.2023
ChargenrückrufMicardis Plus 80 mg / 25 mg TablettenTelmisartan / HydrochlorothiazidPharma Gerke00539779
06063361
27.02.2023
ChargenrückrufFraxiparine® 0,2NadroparinViatris Healthcare0761857124.02.2023
ChargenrückrufHaloperidol-neuraxpharm®Haloperidolneuraxpharm Arzneimittel04917385
04917391
01322622
01359134
24.02.2023
HerstellerinformationFasturtec®RasburicaseSanofi-Aventis Deutschland23.02.2023
ChargenrückrufSmofKabiven zentralaxicorp Pharma B.V.13501270
13501287
20.02.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEinsendungen an die AMK im Zusammenhang mit Qualitätsmangel-Meldungen03.02.2015
Information der Institutionen und BehördenRisikobewertungsverfahren zu Estradiol zur intravaginalen und kutanen Anwendung an der Vulva27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201427.01.2015
Information der Institutionen und BehördenMangelhafte Bioäquivalenzstudien der Firma GVK Biosciences: CHMP empfiehlt Ruhen der Zulassungen27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenTestosteron-haltige Arzneimittel: Mögliche kardiale Risike27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015

Rote-Hand-Briefe

Rote-Hand-Brief zum Risiko venöser Thromboembolien von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva

Produkt:
kombinierte hormonale Kontrazeptiva
Datum:
01.10.2021

AMK / Das BfArM informiert firmenunabhängig mittels Rote-Hand-Brief über aktuelle Daten zum Risiko venöser Thromboembolien (VTE) von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva (KHK) und forciert durch verpflichtende Schulungsmaterialien die Verordnung solcher KHK, für die das niedrigste VTE-Risiko besteht (1).

Das Risiko einer tiefen Venenthrombose bzw. Lungenembolie bei PatientInnen verschiedener KHK wurde in zahlreichen Studien untersucht. Einzelne KHK unterscheiden sich hinsichtlich des VTE-Risikos voneinander, wobei Präparate, die Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat enthalten, mit dem geringsten VTE-Risiko verbunden sind.

Eine vergleichende Übersicht zum VTE-Risiko sowie deren Inzidenz bei einigen KHK ist in der Tabelle wiedergegeben. Bei jeder Verordnung von KHK sollten die unterschiedlichen VTE-Risiken der einzelnen KHK berücksichtigt werden und insbesondere solche mit dem niedrigsten VTE-Risiko verordnet werden. Das VTE-Risiko ist im ersten Jahr nach der Anwendung eines KHK bzw. nach einem erneuten Beginn der Anwendung (Anwendungspause mindestens 4 Wochen) am höchsten. Zusätzlich sollen individuelle Risikofaktoren (unter anderem Rauchen, Übergewicht, Alter ab 35 Jahren, Immobilisierung, genetische Prädisposition etc.) der PatientInnen regelmäßig überprüft und bei der Auswahl einer geeigneten Kontrazeption mitberücksichtigt werden.

Ergänzendes Schulungsmaterial (eine Checkliste und eine Informationskarte für PatientInnen) sollen nun das Risiko minimieren helfen. Beide Dokumente sind für alle KHK mit noch unbekanntem Risiko oder einem erhöhten Risiko verpflichtender Teil der Zulassung und können z. B. ausgedruckt bei den Zulassungsinhabern der entsprechenden Arzneimittel angefordert werden (1).

Neben dem Risiko für VTE ist auch das Risiko für eine arterielle Thromboembolie (ATE, wie Myokardinfarkt und Schlaganfall) unter der Anwendung von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva erhöht. Die Datenlage lässt derzeit keine Rückschlüsse auf Unterschiede im ATE-Risiko der einzelnen KHK zu.

Bei Vorliegen eines der folgenden Risikofaktoren für eine VTE oder ATE sollen KHK nicht angewendet werden: bestehende Thromboembolie oder Thromboembolie in der Vorgeschichte, bekannte Blutgerinnungsstörungen, bekannte Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen (Aura), Diabetes mellitus mit Gefäßschädigung, ausgeprägte Hypertonie (systolischer Blutdruck >160 oder diastolischer Druck >100 mmHg), sehr hohe Blutfettwerte oder ein größerer bevorstehender chirurgischer Eingriff oder eine längere Immobilisierung (2).
Die Möglichkeit einer arzneimittelinduzierten Thromboembolie ist stets in Erwägung zu ziehen, wenn sich eine Anwenderin von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva mit entsprechenden Symptomen vorstellt (2).

Weitere Informationen sind dem Rote-Hand-Brief zu entnehmen.

Die ApothekerInnen werden gebeten, Verdachtsfälle venöser bzw. arterieller Thromboembolien im Zusammenhang mit der Anwendung von kombinierten hormonellen Kontrazeptiva an die AMK (www.arzneimittelkommission.de) zu melden. /


Quellen
1)    BfArM; Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva: Verordnung solcher mit dem niedrigsten Risiko für venöse Thromboembolien, Nutzung des behördlich beauflagten Schulungsmaterial. www.bfarm.de ->Arzneimittel -> Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (Abgerufen am 30. September 2021)
2)    AMK; Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva. Pharm. Ztg. 2014, (159) 6:119