In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDIPROSONE®BetamethasonOrganon Healthcare0195072627.01.2023
HerstellerinformationLenoxin®DigoxinAspen Germany24.01.2023
HerstellerinformationCotrimoxazolAspen Germany24.01.2023
HerstellerinformationClindamycinhydrochloridFagron08556464
08556470
08556493
08556524
24.01.2023
ChargenrückrufSalbuHEXAL® SalbutamolHexal0890310923.01.2023
ChargenrückrufGeorgette-20 Drospirenon, EthinylestradiolViatris Healthcare1123639023.01.2023
ChargenrückrufB. Braun Melsungen AGB. Braun Melsungen06100613
06100636
06100642
06100659
06100665
06100671
09915505
11669829
19.01.2023
ChargenrückrufBrimonidin-1A Pharma® 2 mg / ml AugentropfenBrimonidin1A Pharma1413168016.01.2023
ChargenrückrufMesalazin axicorp 500 mg Zäpfchen, 30 StückMesalazinaxicorp Pharma1527027711.01.2023
HerstellerinformationSanofi-Aventis Deutschland10.01.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenMangelhafte Bioäquivalenzstudien der Firma GVK Biosciences: CHMP empfiehlt Ruhen der Zulassungen27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenTestosteron-haltige Arzneimittel: Mögliche kardiale Risike27.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM aktualisiert täglich Liste betroffener Generika16.12.2014

Rote-Hand-Briefe

Rote-Hand-Brief zu Valproat-haltigen Arzneimitteln: Neue Anwendungsbeschränkungen und Einführung des Programms zur Schwangerschaftsverhütung

Wirkstoff:
Valproat
Datum:
09.11.2018

/AMK / In Abstimmung mit der EMA und dem BfArM informieren die Zulassungsinhaber Valproat-haltiger Arzneimittel mittels Rote-Hand-Brief über wichtige neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproat-Exposition während der Schwangerschaft.

Bei Kindern, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt waren, besteht ein hohes Risiko für schwerwiegende Entwicklungsstörungen (in bis zu 30-40 % der Fälle) und angeborene Missbildungen (ca. 10 % der Fälle).

Schon im Jahr 2014 wurden Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen zu Valproat-haltigen Arzneimitteln veröffentlicht. Nachdem zusätzlich Schulungsmaterialien angeordnet wurden, folgte 2017 die Einführung einer Patientenkarte als Bestandteil jeder Packung Valproat-haltiger Arzneimittel. Die AMK informierte hierzu bereits mehrfach (Pharm. Ztg. 2014 Nr. 51, Seite 115; 2016 Nr. 11, Seite 111 und 2017 Nr. 28, Seite 84). Aufgrund mangelnder Effektivität der getroffenen Maßnahmen führt der PRAC nun eine Vielzahl weiterer Maßnahmen ein, die im Rote-Hand-Brief ausführlich beschrieben sind und hier zusammengefasst werden:

  • Bei bipolaren Störungen und im Fall des Off-Label-Use der Migräneprophylaxe sind Valproat-haltige Arzneimittel während der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert. Bei Epilepsie dürfen Valproat-haltige Arzneimittel in der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn keine geeigneten alternativen Behandlungen zur Verfügung stehen.
  • Erfolgt trotz bestehender Kontraindikation die Anwendung Valproat-haltiger Arzneimittel bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter, müssen die Bedingungen des Programms zur Schwangerschaftsverhütung erfüllt sein, welche vom Arzt sicherzustellen sind. Hierzu zählen insbesondere:
    • Die Beratung bezüglich des teratogenen Risikos einer Valproat-Therapie und Sicherstellung des Bewusstseins beziehungsweise Verständnisses der Patientin zur Notwendigkeit zur Durchführung risikominimierender Maßnahmen
    • Die Beurteilung der Gebärfähigkeit der Patientin
    • Der Ausschluss einer Schwangerschaft vor Therapiebeginn
    • Eine mindestens einmal jährlich stattfindende fachärztliche Kontrolle der Valproat-Therapie
    • Die Information zu einer zuverlässigen Verhütungsmethode und deren Sicherstellung
    • Die jährliche Verwendung des neuen Bestätigungsformulars der Durchführung der Risikoaufklärung
    • Eine Übergabe von Schulungsmaterialien an die Patientin

Die AMK bittet ApothekerInnen, Frauen im gebärfähigen Alter, die zurzeit Valproat anwenden, zu einem Arztbesuch zu raten, damit die Behandlung gegebenenfalls erneut beurteilt werden kann und um zu entscheiden, ob die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms aktuell eingehalten werden. ApothekerInnen sollen zudem bei Abgabe Valproat-haltiger Arzneimittel die Aushändigung der Patientenkarte sicherstellen.

Die Produktinformationen aller Valproat-haltigen Arzneimittel werden entsprechend der Maßnahmen angepasst. Zukünftig wird auch die äußere Verpackung mit einem zusätzlichen umrandeten Warnhinweis versehen.

Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung Valproat-haltiger Arzneimittel sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
Zulassungsinhaber und Vertreiber von Valproat-haltigen Arzneimitteln in Deutschland; Rote-Hand-Brief zu Valproat: neue Anwendungsbeschränkungen und Einführung des Schwangerschaftsverhütungsprogramms. www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Risikoinformationen -> Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (9. November 2018)