In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationNifedipin Denk 10 retardDenk Pharma26.05.2026
ChargenrückrufSertralin Winthrop 50 mg Filmtabletten, 20, 50 und 100 Stück, Sertralin Winthrop 100 mg Filmtabletten, 20, 50 und 100 StückSertralinZentiva Pharma01028704
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01028779
22.05.2026
Rückrufe allgemeinAtorimib® APONTIS® 10 mg / 40 mg TablettenEzetimib, AtorvastatinApontis Pharma Deutschland1876629219.05.2026
HerstellerinformationZiextenzoPegfilgrastimHexal15.05.2026
Rote-Hand-BriefeOntozryCenobamatAngelini Pharma S.p.A12.05.2026
HerstellerinformationYimmugonormales Immunglobulin vom MenschenBiotest Pharma12.05.2026
Rote-Hand-BriefeTecovirimat SigaTecovirimatSiga Technologies Netherlands B.V.11.05.2026
Rote-Hand-BriefeFamenita 200 mgProgesteronExeltis Germany08.05.2026
ChargenrückrufAzacitidin HEXAL® 25 mg / ml Pulver zur Herstellung einer InjektionssuspensionAzacitidinHexal1670107008.05.2026
ChargenrückrufFampridin Basics 10 mg Retardtabletten, 28, 56 und 196 StückFampridinBasics16940395
16940403
16940426
08.05.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPEI: Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin): Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache15.09.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Urbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung - Update01.09.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: angepasstes Vorgehen zur Information über Textänderungen bei Standardzulassungen ab 20. August 202522.08.2025
Information der Institutionen und BehördenVersorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt - Update31.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel in intravenöser Darreichungsform festgestellt25.07.2025
Information der Institutionen und BehördenDabigatranetexilat AL 110 mg und 150 mg Hartkapseln: Probleme bei der Entnahme aus dem Abziehblister22.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa14.07.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Methylphenidat Zentiva: vermehrt Meldungen zu Problemen bei der Entnahme aus dem kindergesicherten Blister08.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt - Update04.07.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK: Bedenkliche Rezepturarzneimittel Stand Juni 202501.07.2025

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
16.10.2025

AMK / Am 13. Oktober 2025 wurde die 23. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. September 2025 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Durch die Verordnung soll in § 2 Absatz 2a (neu) AMVV eine Ausnahme von bestimmten Pflichtangaben einer Verschreibung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei Opioid-Überdosierung, die für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzugs, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- oder Landespolizei bestimmt sind, vorgesehen werden. Betroffen sind die Angaben zu dem Patienten (Name und Geburtsdatum) sowie der Dosierung.
  • § 3a Absatz 7 AMVV regelt die Informationspflichten von Apotheken gegenüber dem BfArM bei der Abgabe von T-Rezept-pflichtiger Arzneimittel. Dabei soll bei elektronischen T-Rezepten die Übermittlung der Informationen durch den Fachdienst ans BfArM weitergeleitet werden, sobald die Apotheken innerhalb einer Frist von einer Woche die E-Rezept-Fachdienstquittung abrufen. Die übermittelten Informationen werden dabei um die Patientendaten sowie die nach § 17 Absatz 6 Nummer 2, 4 und 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu dokumentierenden Angaben (Namenszeichen der abgebenden Person, Preis des Arzneimittels, bundeseinheitliches Kennzeichen nach § 300 SGB V) bereinigt.
  • Anlage 1 wird wie folgt geändert:
    • In der Position „Naloxon“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen Arzneimittel zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“.
    • In der Position „Prednisolon und seine Ester“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen in Zubereitungen mit Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut in einer Konzentration von 0,2 % Prednisolon in Kombination mit Salicylsäure 0,4 % und in Packungsgrößen bis zu 50 ml zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und einer maximalen Anwendungsdauer von 3 Wochen“.
    • Neben weiteren 11 Positionen, wird auch das in Rezepturen verwendete Polihexanid als verschreibungspflichtig in die Anlage 1 neu eingefügt.

Die Änderungen traten am 14. Oktober 2025 in Kraft. /

 

Quellen
Bundesgesetzblatt; Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 236). www.recht.bund.de (Zugriff am 16. Oktober 2025)