In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationPaxlovid®Nirmatrelvir und RitonavirPfizer Pharma 24.04.2023
Rote-Hand-BriefeSimulect®BasiliximabNovartis Pharma21.04.2023
ChargenrückrufInzolen® Injektions- / Infusionslösungparenterale Elektrolyt- und SpurenelementlösungDr. Franz Köhler Chemie0229839218.04.2023
Rückrufe allgemeinCaramlo®Candesartancilexetil /  AmlodipinbesilatApontis Pharma Deutschland10542073
15815110
10542044
17.04.2023
ChargenrückrufSanum-Kehlbeck14.04.2023
HerstellerinformationActilyse®AlteplaseBoehringer Ingelheim Pharma12.04.2023
HerstellerinformationAzacitidin PharmascienceAzacitidinAIRA Pharm1759907612.04.2023
Rückrufe allgemeinSalofalk 1 g Suppositorien - ZäpfchenMesalazinDocpharm11383702
11383719
11383725
12.04.2023
ChargenrückrufArzneimittel der Firma Sanum-Kehlbeck GmbH, diverse Packungsgrößen, AmpullenSanum-Kehlbeck06.04.2023
HerstellerinformationSabril®VigabatrinSanofi-Aventis Deutschland05.04.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenLangzeitanwendung von Lithium: Risiken für Entwicklung von Nierentumoren03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Valproinsäure bei mitochondrialen Krankheiten03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenApotheken beanstanden: Genuair-Inhalator kann von einigen Patienten nicht ausgelöst werden24.02.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie zu therapeutischen Alternativen bei Lieferengpass von Azithromycin-haltigen Arzneimitteln

Datum:
23.08.2024

AMK / Das BfArM informiert über eine Therapieempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie e. V. (DGI) im Fall einer Nichtverfügbarkeit von oral anwendbaren Azithromycin-haltigen Arzneimitteln.

Das Makrolid-Antibiotikum findet standardmäßig breite Anwendung insbesondere zur Behandlung von respiratorischen Infektionen, Infektionen des HNO-Traktes und bei sexuell übertragenen Infektionen (STD). Azithromycin gilt besonders im Vergleich mit anderen Makrolid-Antibiotika (Clarithromycin, Roxithromycin, Erythromycin) als ein Mittel erster Wahl aufgrund beispielsweise der längeren Halbwertszeit mit der Möglichkeit einer Einmalgabe oder einer kurzzeitigen Therapie sowie aufgrund des geringeren Interaktionspotentials.

Aufgrund der Überlappung des Erregerspektrums kommt Clarithromycin primär als Alternative in Frage, das zweimal täglich und über einen längeren Zeitraum als Azithromycin gegeben werden muss. Für eine STD-Behandlung kann Clarithromycin bei Infektionen mit Ureoplasma urealyticum als Alternative dienen. Bei allen anderen STDs, wie zum Beispiel Infektionen mit Chlamydien oder mit Gonokokken, ist alternativ in erster Linie Doxycyclin vorgesehen. Allerdings kann auch Doxycyclin von einem Engpass betroffen sein. Stehen Azithromycin und Doxycyclin nicht zur Verfügung, sei der Einsatz von Clarithromycin als Einzelfallentscheidung anzusehen. Bei nachgewiesener Gonokokken-Infektion ist eine Monotherapie mit Ceftriaxon (einmalig i.m. oder i.v.) ausreichend.

Zudem wird auf die geltenden Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) verwiesen. Weitere Informationen können der Stellungnahme der DGI entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem bestehenden Lieferengpass von Azithromycin sowie beim Einsatz entsprechender therapeutischer Alternativen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BfArM; Therapieempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie e.V. bei Lieferengpässen von azithromycinhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 23. August 2024)