In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufEnbrelEtanerceptaxicorp Pharma B.V.09334518
09708781
01.09.2022
ChargenrückrufXtandiEnzalutamidaxicorp Pharma B.V.1683969601.09.2022
ChargenrückrufHumiraAdalimumabaxicorp Pharma B.V.12468412
14299422
12468429
01.09.2022
ChargenrückrufSimponiGolimumabaxicorp Pharma B.V.0939211901.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Filsuvez®BirkenrindenextraktAmryt Pharmaceuticals DAC1819085701.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyvgart®Efgartigimod alfaArgenx1799128801.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyepti®EptinezumabLundbeck1800438101.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Breyanzi®Lisocabtagen maraleucelBristol-Myers-Squibb1731281501.09.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Roctavian®Valoctocogen RoxaparvovecBiomarin1614265301.09.2022
HerstellerinformationGentamicinsulfatFagron17419281
08562401
00451576
30.08.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM aktualisiert täglich Liste betroffener Generika16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenFDA: DRESS-Syndrom unter Ziprasidon-haltigen Arzneimitteln16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Arzneimittelstudien aus Indien: BfArM suspendiert Zulassungen09.12.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Fälschung von Ozempic® (▼, Semaglutid): Notwendige Prüfung der Pens/Primärverpackung durch Öffnen jeder Packung

Produkt:
Ozempic®
Wirkstoff:
Semaglutid
Datum:
11.10.2023

AMK / Das BfArM informiert über die aktuelle Entwicklung und notwendige Maßnahmen im Falle der identifizierten Fälschungen von Ozempic® (▼, Semaglutid) Pens in deutscher Aufmachung (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 41, Seite 73). Das BfArM hat in Absprache mit den betroffenen Bundesländern die Koordination des Fälschungsfalles übernommen (1).

Nach jetzigem Kenntnistand wurden Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg (Packungsgröße 3 Stück) der folgenden Chargen identifiziert (Charge: MP5E511, Verfalldatum: 07/2025 und Charge: NP5G866, Verfalldatum: 12/2025). Dabei handelt es sich um Originalchargen des Arzneimittels.

Laut BfArM liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass die Fälschungen Patienten erreicht haben. Jedoch ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass sich noch weitere gefälschte Packungen von Ozempic auch mit anderer Chargenbezeichnung und Seriennummer oder anderer Wirkstärke in Deutschland in der Vertriebskette befinden.

Apothekerinnen und Apotheker werden daher darum gebeten, bis auf Weiteres jede Packung von Ozempic® frühestmöglich, idealerweise bei Wareneingang, auf eine mögliche Fälschung hin zu prüfen. Hierzu ist die Umverpackung zu öffnen und die Primärverpackung (der Pen) visuell auf Fälschungsmerkmale zu untersuchen. Vergleichsbilder der originalen und gefälschten Pens können der Mitteilung des BfArM entnommen werden.

Fälschungsverdächtige Packungen sind in Quarantäne zu lagern und umgehend der zuständigen Behörde sowie der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. Weiterhin gilt, dass Packungen, die in der securPharm-Verifikation des Data-Matrix-Codes oder in anderer Weise auffällig sind, nicht abgegeben werden dürfen.

Unauffällige Packungen von Ozempic können hingegen weiter an Patienten abgegeben werden. Da der Originalitätsverschluss zu oben genannten Prüfzwecken zerstört werden muss, sollten Patienten über die Hintergründe aufgeklärt werden. Die Argumentationshilfe kann der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Qualitätssicherung: Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel entnommen werden (2).

Die AMK steht mit den zuständigen Stellen in engem Austausch und wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unverzüglich informieren. Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihren Einsatz zur Wahrung der Patientensicherheit. /

Quellen
1) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Wichtige Information an Apotheken, Fälschungsfall Ozempic - Bitte um Veröffentlichung. (11. Oktober 2023)
2) Bundesapothekerkammer (BAK); Kommentar zur Leitlinie: Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel. www.abda.de  Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien → Leitlinien und Arbeitshilfen (Zuletzt abgerufen am 11. Oktober 2023)