In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufInsmed ARIKAYCE® liposomalliposomales AmikacinInsmed Germany1623953619.09.2022
ChargenrückrufCaspofungin Zentiva 50 mg und 70 mgCaspofunginZentiva Pharma12477523
12477492
19.09.2022
ChargenrückrufSandimmun 100 mg / mlCiclosporinkohlpharma-GmbH0496402514.09.2022
ChargenrückrufXeplion 150 mgPaliperidonSynCo Pharma B.V.1661378513.09.2022
ChargenrückrufDiazepam-ratiopharm® 10 mgDiazepamratiopharm0341776913.09.2022
ChargenrückrufAlendronsäure Heumann plus Colecalciferol 70 mg / 2800 I.E., Alendronsäure Heumann plus Colecalciferol 70 mg / 5600 I.E.AlendronsäureHeumann Pharma & Co. Generica KG11580526
11580532
11580495
11580503
13.09.2022
ChargenrückrufSandimmunCiclosporinNovartis Pharma0256043012.09.2022
Chargenrückrufdiarrhoesan® Saft Pektin, Kamillenblüten-FluidextraktDr. Loges + Co.1008718908.09.2022
Rückrufe allgemeinLynparzaOlaparibAstraZeneca1094166607.09.2022
ChargenrückrufLinoladiol® H NEstradiol, PrednisolonDr. August Wolff Arzneimittel0365619001.09.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenEntlassung von ellaOne und Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht20.01.2015
Information der Institutionen und BehördenNotfallkontrazeptivum ellaOne: Verschreibungspflicht von EU-Kommission aufgehoben13.01.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201406.01.2015
Information der Institutionen und Behörden28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht06.01.2015
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung diverser Generika an16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Daten bei Bioverfügbarkeitsstudien: BfArM aktualisiert täglich Liste betroffener Generika16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenFDA: DRESS-Syndrom unter Ziprasidon-haltigen Arzneimitteln16.12.2014
Information der Institutionen und BehördenGefälschte Arzneimittelstudien aus Indien: BfArM suspendiert Zulassungen09.12.2014

Information der Institutionen und Behörden

Fetotoxisches Risiko der Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und ACE-Hemmer

Datum:
14.04.2015
AMK / Im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Informationen aus BfArM und PEI – informiert das BfArM über das hohe fetotoxische Risiko der Inhibitoren des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (RAAS-Inhibitoren). Eine Therapie mit Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten (Sartane) oder Hemmern des Angiotensin-konvertierenden Enzyms (ACE-Hemmer) im zweiten beziehungsweise dritten Trimenon einer Schwangerschaft kann zu Oligohydramnion (zu geringe Fruchtwassermenge) und beim Fötus zu Nierenfunktionsstörungen bis zur Anurie, Gelenkkontrakturen, Lungen- und Schädelhypoplasie sowie Hohlvenenthrombosen führen. Daher soll bei Frauen im gebärfähigen Alter die Indikation zur Behandlung mit Sartanen oder ACE-Hemmern streng gestellt werden, gerade auch wegen ungeplanter Schwangerschaften. Eine Hypertonie soll möglichst vor einer Schwangerschaft stabil mit einem sicheren Antihypertensivum wie Methyldopa eingestellt werden. Wird eine Patientin unter einem RAAS-Inhibitor schwanger, muss die Medikation umgestellt und ein Oligohydramnion ausgeschlossen werden. Frauen im gebärfähigen Alter sollen daher bei der Verordnung von RAAS-Inhibitoren über deren Risiko aufgeklärt werden: Bei einer Schwangerschaft sollen sie sich wegen Umstellung der Medikation umgehend an ihren Arzt wenden. Weder eine invasive Diagnostik noch ein Schwangerschaftsabbruch ist indiziert. Laut Auskunft des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie (PVZ Embryonaltoxikologie) ist keine Abnahme RAAS-Inhibitoren-exponierter Schwangerschaften zu verzeichnen; mit einer höheren Dunkelziffer muss gerechnet werden. Wenn eines der oben genannten Symptome während der Schwangerschaft, bei Geburt oder beim Neugeborenen diagnostiziert wird, sollen daher sowohl Kinder- als auch Frauenärzte die mütterliche Medikamentenanamnese prüfen. In jedem Fall einer Exposition mit ACE-Hemmern oder Sartanen während der Schwangerschaft mit oder ohne die genannten Symptome soll das PVZ Embryonaltoxikologie kontaktiert werden (Telefonnummer 030/450525700, www.embryotox.de). Im Falle einer fetotoxischen Symptomatik wird das PVZ dann eine Meldung als Arzneimittelnebenwirkung veranlassen. Die AMK bittet die Apotheken, bekannt gewordene Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und ACE-Hemmer an die AMK (www.arzneimittelkommission.de) zu melden. / Quellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (Ausgabe 1, März 2015, Seite 8-11): Fetotoxisches Risiko der AT1-Antagonisten und ACE-Hemmer. www.bfarm.de - Arzneimittel - Pharmakovigilanz - Bulletin zur Arzneimittelsicherheit