In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenüberprüfungenVitamin K2 Tropfen MK7 veganVitamin K2Casida1667204914.10.2022
HerstellerinformationCarbamazepin Aristo 200 mg bzw. 400 mg RetardtablettenCarbamazepinAristo Pharma11.10.2022
Rote-Hand-BriefeNatpar®ParathyroidhormonTakeda11.10.2022
ChargenrückrufGelita-Tampon 1x1x1 cm, 1,5x1,5x1 cm, 8x5x1 cm und 8x2x1 cmB. Braun Deutschland00412286
00412240
00412317
00412346
11.10.2022
ChargenrückrufMinirin 60 Mikrogramm Lyophilisat zum Einnehmen, „Emra-Med“DesmopressinEmra-Med Arzneimittel0992150011.10.2022
Rote-Hand-BriefeCustodiol®Dr. Franz Köhler Chemie10.10.2022
HerstellerinformationNeulasta®PegfilgrastimAmgen1272384410.10.2022
ChargenrückrufMupirocin® InfectoPharm 20 mg / gMupirocinInfectoPharm Arzneimittel und Consilium1539330107.10.2022
Rote-Hand-BriefeNulojix®BelataceptBristol Myers Squibb04.10.2022
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Scemblix®AsciminibNovartis17582727
17582710
17582762
17582733
01.10.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenFehlerhafte DAC/NRF-Rezepturhinweise zu Levothyroxin-Natrium korrigiert31.03.2015
Information der Institutionen und BehördenEU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenGadolinium-Verbindungen enthaltende Kontrastmittel: Nephrogene systemische Fibrose bei Patienten mit akuter Nierenschädigung24.03.2015
Information der Institutionen und BehördenPRAC zu Codein bei Kindern und Jugendlichen zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenMögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)17.03.2015
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 201517.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM informiert über mögliche Fälschung von Neulasta (Pegfilgrastim)10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenUlipristalacetat und Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva: Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Versandhandelsverbot10.03.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich03.03.2015
Information der Institutionen und BehördenCSE-Hemmer: Risiko einer immunvermittelten nekrotisierenden Myopathie (IMNM)03.03.2015

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel mit Cytarabin-haltigen Arzneimitteln festgestellt

Produkt:
Cytarabin-haltige Arzneimittel
Datum:
25.09.2019

AMK / Nach Mitteilung des BfArM an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Cytarabin-haltigen Arzneimitteln. Das Zytostatikum ist ein unverzichtbares Arzneimittel bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Formen bestimmter Leukämien und Lymphomen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Als Ursache für diesen Engpass werden Produktionsprobleme von zwei Herstellern des Antimetaboliten angegeben.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können die zuständigen Behörden der Länder nun ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG im Einzelfall gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.
Der AMK liegen derzeit keine Informationen über die Zeitdauer des Versorgungsengpasses beziehungsweise die Lieferfähigkeit Cytarabin-haltiger Fertigarzneimittel einzelner pharmazeutischer Unternehmer/Großhändler vor.

Die AMK bittet um Meldung bei Hinweisen oder Informationen, die auf eine versorgungskritische Situation hindeuten oder sie belegen. /

Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 6. September 2019. (BAnz AT 24.09.2019 B3) www. bundesanzeiger.de (24. September 2019)