In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPantoprazol Heumann 20 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG0586033920.03.2024
HerstellerinformationAmitriptylin Micro Labs 66,29 mg FilmtablettenMicro Labs18.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel18.03.2024
ChargenüberprüfungenSpasmovowen®Atropa belladonna D4, Carbo vegetabilis D8, Citrullus colocynthis D4 und weitereWeber & Weber0329999115.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Rückrufe allgemeinVYEPTI®EptinezumabLundbeck1843867114.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
HerstellerinformationMicro Labs12.03.2024
Herstellerinformation12.03.2024
Herstellerinformation11.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor 2 (Escherichia coli-Suspension)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenNepresol Injekt (Dihydralazinmesilat): Uneindeutige Beschriftung der beiden Primärbehältnisse kann zu einem Medikationsfehler führen05.04.2016
Information der Institutionen und BehördenErgebnis der PRAC-Analyse zum Pneumonie-Risiko bei COPD-Patienten unter Behandlung mit inhalativen Glucocorticoiden22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA überprüft die Sicherheit Gadolinium-haltiger Kontrastmittel22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken online14.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA prüft Sicherheit von Idelalisib14.03.2016
Information der Institutionen und BehördenMedikationsfehler in der Apotheke08.03.2016
Information der Institutionen und BehördenNeue Vorgaben des BfArM zur Minimierung der Pyrrolizidinalkaloid-Exposition08.03.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA empfiehlt für Natalizumab (Tysabri) weitere Therapiekontrollen zur Risikominimierung einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML)01.03.2016

Information der Institutionen und Behörden

AMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt

Datum:
14.03.2017

AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden. Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.

Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird von der AMK individuell vergeben. 

Die Apotheke muss künftig eine eingehende AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK (www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden Kalenderjahr. 

Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert. 

Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von Arzneimitteln. 

Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter: www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. / 

*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de