In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSalagenPilocarpinAllomedic1414079109.11.2023
HerstellerinformationIntegrilinEptifibatidGlaxoSmithKline07.11.2023
HerstellerinformationOxaliplatin Hexal® 5 mg / mlOxaliplatinHexal07.11.2023
Rote-Hand-Briefe02.11.2023
ChargenüberprüfungenCabometyx®CabozantinibIpsen Pharma1235800802.11.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Orserdu®ElacestrantStemline Therapeutics18772163
18772157
01.11.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Sogroya®SomapacitanNovo Nordisk18817440
18817457
18817486
18817500
18817411
18817428
01.11.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Mounjaro®TirzepatidLilly18863440
18863517
18863523
18863546
01.11.2023
ChargenrückrufRepatha®EvolocumabAmgen1239712631.10.2023
ChargenrückrufSyntaris® FlunisolidDermapharm0205766525.10.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201502.02.2016
Information der Institutionen und BehördenTopische Anwendung von Tacrolimus (Protopic): Herpes-simplex-Infektion am Auge02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenBimatoprost-haltige Augentropfen (Lumigan, Ganfort): Aufnahme weiterer Nebenwirkungen in die Produktinformationen02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenAmbroxol und Bromhexin: Aufnahme allergischer Hautreaktionen in die Produktinformationen28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201512.01.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der BtMVV zum 21. November 2015: geänderte Verschreibungs­höchstmengen08.12.2015
Information der Institutionen und BehördenAnwendungsbeschränkungen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln empfohlen01.12.2015
Information der Institutionen und BehördenPlegridy (Peginterferon beta-1a): Applikation mittels Fertigpen häufig nicht möglich24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenPatientenindividuell hergestelltes Fentanyl-Nasenspray: Look-alike bei Sprühköpfen24.11.2015

Information der Institutionen und Behörden

AMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt

Datum:
14.03.2017

AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden. Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.

Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird von der AMK individuell vergeben. 

Die Apotheke muss künftig eine eingehende AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK (www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden Kalenderjahr. 

Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert. 

Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von Arzneimitteln. 

Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter: www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. / 

*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de