In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeImpavidoMiltefosinPaesel + Lorei14.12.2023
HerstellerinformationOzempic® und Victoza®Novo Nordisk Pharma14.12.2023
HerstellerinformationOpipramol-neuraxpharm 50 mg und 100 mg, FilmtablettenFirma neuraxpharm Arzneimittel13.12.2023
Herstellerinformation12.12.2023
Rote-Hand-BriefeFurosemid-hameln 10 mg / ml Injektionslösung, 10 x 25 ml Ampullenhameln pharma12.12.2023
ChargenrückrufEzetimib / Atorvastatin ELPEN FilmtablettenEzetimib / AtorvastatinElpen Pharma17244634
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11.12.2023
Rückrufe allgemeinTadalafil Holsten 5 mg, 10 mg und 20 mg Filmtabletten, alle PackungsgrößenTadalafilHolsten Pharma15825031
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08.12.2023
ChargenrückrufMethacholiniumchlorid, API, 1 g, 5 g und 10 gCaesar & Loretz10123175
10123181
10123198
06.12.2023
ChargenrückrufPrednifluid®Prednisolonmibe Arzneimittel1077579405.12.2023
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitamineDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
05.12.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenNeue Vorgaben des BfArM zur Minimierung der Pyrrolizidinalkaloid-Exposition08.03.2016
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA empfiehlt für Natalizumab (Tysabri) weitere Therapiekontrollen zur Risikominimierung einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML)01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM warnt erneut vor Rotem Reis mit dem Inhaltsstoff Monakolin K01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenMinimierung des Risikos von diabetischen Ketoazidosen unter SGLT2-Hemmern01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEU-Risikobewertungsverfahren zu Fusafungin-haltigen Arzneimitteln: PRAC empfiehlt Widerruf der Zulassungen16.02.2016
Information der Institutionen und BehördenKorrektur – Die AMK in Zahlen: Das Jahr 201516.02.2016
Information der Institutionen und BehördenSeife & Co. auf Hautklebefläche von Opioid-Pflastern vermeiden09.02.2016
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201502.02.2016
Information der Institutionen und BehördenTopische Anwendung von Tacrolimus (Protopic): Herpes-simplex-Infektion am Auge02.02.2016

Information der Institutionen und Behörden

AMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt

Datum:
14.03.2017

AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden. Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.

Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird von der AMK individuell vergeben. 

Die Apotheke muss künftig eine eingehende AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK (www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden Kalenderjahr. 

Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert. 

Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von Arzneimitteln. 

Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter: www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. / 

*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de