In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationLanicor®Digoxinmibe Arzneimittel28.03.2023
ChargenrückrufCerivikehl®Cetraria islandicaSanum-Kehlbeck03563152
03563169
03563175
28.03.2023
Herstellerinformation1 A Pharma27.03.2023
HerstellerinformationOzempic®Novo Nordisk Pharma24.03.2023
HerstellerinformationMitem®MitomycinSubstipharm22.03.2023
Chargenrückrufmagnerot® A 500 GranulatMagnesiumWörwag Pharma0632128320.03.2023
Rote-Hand-Briefe17.03.2023
ChargenrückrufKarison® CrinaleClobetasolpropionatDermapharm06978020
06978037
06978043
17.03.2023
HerstellerinformationYimmugo®Biotest Pharma14.03.2023
ChargenrückrufVagantin® RIEMSERMethantheliniumEsteve Pharmaceuticals10985801
10985818
10985824
14.03.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenSibutramin: Ruhen der Zulassung weiterhin verlängert15.09.2015
Information der Institutionen und BehördenKava-Kava-haltige Arzneimittel: Zulassung unter Sicherheitsauflagen01.09.2015
Information der Institutionen und BehördenSchwere Herzrhythmusstörungen unter HCV-Therapeutika (Simeprevir plus Sofosbuvir) in Kombination mit Amiodaron31.08.2015
Information der Institutionen und BehördenRuhen der Zulassungen: BfArM veröffentlicht Liste vom EU-Kommissionsbeschluss betroffener Arzneimittel im Zusammenhang mit mangelhaften GVK Biosciences Studien28.08.2015
Information der Institutionen und BehördenRuhen der Zulassungen: BfArM veröffentlicht Liste vom EU-Kommissionsbeschluss betroffener Arzneimittel im Zusammenhang mit mangelhaften GVK Biosciences Studien28.08.2015
Information der Institutionen und BehördenMedizinprodukte: Abgrenzung von Arzneimitteln, Vertriebswege und Risikoabwehr04.08.2015
Information der Institutionen und BehördenErgänzung der Liste der vom Ruhen betroffenen Zulassungen im Zusammenhang mit GVK Biosciences Studien zu erwarten28.07.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Änderung der Produktinformationen Ibuprofen- und Dexibuprofen-haltiger Arzneimittel zur systemischen Anwendung28.07.2015
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 1. Halbjahr 201514.07.2015
Information der Institutionen und BehördenGleichzeitige Anwendung von Ondansetron mit Apomorphin kontraindiziert14.07.2015

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich

Datum:
03.03.2015
AMK / Einer Pressemitteilung des BfArM zufolge stuft die Bundesoberbehörde die Miracle Mineral Supplement-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Darüber hinaus sieht das BfArM die Produkte als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt (Pharm. Ztg. Nr. 23 vom 5. Juni 2014, Seite 109), die über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben und vertrieben werden. Gegen die Einstufung kann der Hersteller innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. MMS enthält eine 28-prozentige Natriumchlorit-Lösung, MMS2 Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer »Aktivator«-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der »Aktivatorlösung« entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, Chlor-ähnlichem Geruch. Den Giftnotrufzentralen liegen Berichte über Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Das BfArM hat die beiden Produkte MMS und MMS2 als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, weil der Hersteller arzneiliche Zweckbestimmungen angibt. Auf seiner mittlerweile nicht mehr zugänglichen Internetseite weist er auch auf mögliche starke Nebenwirkungen wie Durchfall und Übelkeit hin. Das BfArM kann über die Einstufung beziehungsweise die Zulassungspflicht eines konkreten Produktes entscheiden, wenn eine Landesbehörde dies nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM beantragt. Ein solcher Antrag wurde 2014 gestellt. Die Entscheidung des BfArM versetzt nun die zuständigen Länderbehörden in die Lage, Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzuleiten und zum Beispiel die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte zu untersagen. / Quelle BfArM; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei »Miracle Mineral Supplement«-Produkte als zulassungspflichtig und bedenklich ein. www.bfarm.de, Presse (26. Februar 2015)