In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 431-440 von 3211.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufMethacholiniumchlorid, API, 1 g, 5 g und 10 gCaesar & Loretz10123175
10123181
10123198
06.12.2023
ChargenrückrufPrednifluid®Prednisolonmibe Arzneimittel1077579405.12.2023
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitamineDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
05.12.2023
ChargenrückrufTrabectedin-ratiopharm® 1 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungTrabectedinratiopharm1804499501.12.2023
Rückrufe allgemeinExcipial U LipolotioEurimPharm Arzneimittel1877766301.12.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ebglyss®LebrikizumabAlmirall18070716
18762897
18762880
18070691
18762928
18762874
01.12.2023
Rote-Hand-BriefeFresenius Kabi Deutschland21.11.2023
ChargenrückrufDexaflam injekt 4 mgDexamethasonZentiva Pharma02410854
02410860
02410877
02410883
02410908
21.11.2023
Chargenrückruf Kneipp15611011
17604104
16201284
17397013
20.11.2023
HerstellerinformationFampridin Hexal® 10 mg, RetardtablettenFampridinHexal17.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Beauflagte Filterung bei Infusionslösungskonzentrat Carbomedac (Carboplatin) aufgehoben23.05.2016
Information der Institutionen und BehördenDRESS-Syndrom unter Olanzapin19.05.2016
Information der Institutionen und BehördenKorrektur: Adalimumab (Humira): Fulminante Myokarditis nach Erstgabe bei einem Patienten mit Colitis ulcerosa19.05.2016
Information der Institutionen und Behörden10.05.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Stufenplanverfahren zum Widerruf der Zulassungen Fusafungin-haltiger Arzneimittel (Locabiosol)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenCHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor 2 (Escherichia coli-Suspension)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenNepresol Injekt (Dihydralazinmesilat): Uneindeutige Beschriftung der beiden Primärbehältnisse kann zu einem Medikationsfehler führen05.04.2016
Information der Institutionen und BehördenErgebnis der PRAC-Analyse zum Pneumonie-Risiko bei COPD-Patienten unter Behandlung mit inhalativen Glucocorticoiden22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA überprüft die Sicherheit Gadolinium-haltiger Kontrastmittel22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken online14.03.2016

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Verordnung und Abgabe großer Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel wieder möglich

Datum:
10.05.2022

AMK / Das BfArM aktualisiert die Maßnahmen während der eingeschränkten Verfügbarkeit von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln. Große Packungsgrößen mit 100 Tabletten (N3) können nun nach Maßgabe des BfArMs wieder verordnet und abgegeben werden.

Aufgrund des Versorgungsengpasses mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Abs. 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen appelliert, die konsequente Verordnung und gleichmäßige Abgabe von kleinen Packungsgrößen (30 Tabletten) anstatt der üblichen 100 Tabletten vorzunehmen (siehe Pharm. Ztg. 2022 Nr. 12, Seite 77).

Laut BfArM stabilisiert sich nun aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln, sodass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel und der bereits regulär verfügbaren Arzneimittel eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Überbevorratungen stattfinden.

Die empfohlene Abgabe von Kleinpackungen ist daher ab sofort nicht mehr erforderlich. Trotzdem sollen vorrangig verfügbare N1-Packungen der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung gebündelt werden (Stückelung). Dies begründet sich in der Anordnung gemäß § 52b Abs. 3d AMG, die die primäre Abgabe importierter Arzneimittel vorschreibt.

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Tamoxifen (Zugriff am 9. Mai 2022)