In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
01.03.2024
HerstellerinformationRabipur®Tollwut-Virus, inaktiviertBavarian Nordic29.02.2024
ChargenrückrufDimenhydrinat-hameln 6,2 mg / ml Injektionslösung, 10x10 ml AmpullenDimenhydrinathameln pharma gmbh1753481728.02.2024
HerstellerinformationSpiolto® Respimat®Tiotropiumbromid und OlodaterolBoehringer Ingelheim Pharma1383270727.02.2024
Rückrufe allgemeinBLENREPBelantamab mafodotinGlaxoSmithKline1662593727.02.2024
ChargenrückrufB12-Tropfen „Ankermann®“ CyanocobalaminWörwag Pharma0497203626.02.2024
Rote-Hand-Briefe23.02.2024
Herstellerinformation1 A Pharma23.02.2024
Rückrufe allgemeinTabrecta®CapmatinibNovartis Pharma17614491
17614516
20.02.2024
Rote-Hand-Briefe19.02.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM und PEI: Parenterale Applikation von Frischzellen und xenogenen Organextrakten beim Menschen ist bedenklich07.02.2017
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sichere Anwendung von Colchicin-haltigen Tropfen: Vermeidung von versehentlichen Überdosierungen31.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Verdachtsfälle zu Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab (Yervoy), Nivolumab (Opdivo) und Pembrolizumab (Keytruda): Meldungen zu bisher nicht bekannten Nebenwirkungen31.01.2017
Information der Institutionen und BehördenStartServiceAMKAMK-NachrichtenAMK 04/2017Informationen der Institutionen und Behörden AMK-NACHRICHTEN 24. Januar 2017 Woche 04/2017 Informationen der Institutionen und Behörden Die AMK in Zahlen: Das Jahr 201624.01.2017
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht24.01.2017
Information der Institutionen und BehördenVerdachtsmeldungen zu Rivaroxaban (Xarelto): Stevens-Johnson-Syndrom und Agranulozytose24.01.2017
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Apotheken werden gebeten, der AMK vorrangig Risiken zu Arzneimitteln zu melden17.01.2017
Information der Institutionen und Behörden10.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln03.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial06.12.2016

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP

Datum:
06.06.2025
AMK / Im Rahmen der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) sind Angaben zu Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform seit dem 1. April 2025 aus der Referenzdatenbank des BfArM für Fertigarzneimittel gemäß § 31b Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu übernehmen. Aktuell weist das BfArM darauf hin, dass in Einzelfällen die patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung pharmazeutisch-rechnerisch nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke korreliert. Die Daten erheben laut BfArM insofern nicht den Anspruch, als Basis für Dosierschemata oder Therapiepläne zu dienen. Damit Angaben zu Wirkstoff(en), Wirkstärke(n) und Darreichungsform(en) patientenverständlich und einheitlich über alle betroffenen Softwaresysteme abgebildet werden können, werden diese vom BfArM in einer Referenzdatenbank lizenz- und kostenfrei zugänglich gemacht. Ziel soll es sein, die Verständlichkeit und Lesbarkeit für Patienten zu verbessern und damit potenzielle Medikationsfehler zu vermeiden. Bei der Anwendung der Referenzdaten im Praxis- und Klinikalltag hat sich laut BfArM herausgestellt, dass die Wirkstoffstärke dann als besonders patientenverständlich beurteilt wird, wenn diese in Übereinstimmung zur Arzneimittelbezeichnung steht. Um diese Erkenntnisse zu implementieren, wurden Regeländerungen vorgenommen, deren technische Umsetzung voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Parallel werden bereits manuelle Datenänderungen vorgenommen, sodass sukzessive mit der zweiwöchigen Datenlieferung Anpassungen wirksam werden. Um möglichen Patientenrisiken vorzubeugen, bittet die AMK Apothekerinnen und Apotheker, die Angaben auf dem BMP, insbesondere wenn dieser in der Apotheke erstellt, vorgelegt beziehungsweise bearbeitet wird, auf Plausibilität zu prüfen und Unstimmigkeiten an das BfArM (Referenzdaten@bfarm.de) zu melden. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, einschließlich (potenziellen) Medikationsfehlern, sind bitte der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BfArM: Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel gemäß § 31b SGB V: Aktueller Hinweis. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Referenzdatenbank (Zugriff am 6. Juni 2025)