In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Livmarli®MaralixibatMirum Pharmaceuticals1837726001.01.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Enjaymo®SutimlimabSanofi Genzyme18008835
18008858
01.01.2023
Rückrufe allgemeinAlfacalcidol-1A Pharma® 0,25 µg, 50 und 100 Weichkapseln, Alfacalcidol-1A Pharma® 0,5 µg, 50 und 100 Weichkapseln, und AlfacalciAlfacalcidol1A Pharma04123745
04123751
04123780
04123797
04123811
04123828
30.12.2022
Rückrufe allgemeinAlfacalcidol Hexal® 0,25 µg, 50 und 100 Weichkapseln, Alfacalcidol Hexal® 0,5 µg, 50 und 100 Weichkapseln und Alfacalcidol HexalAlfacalcidolHexal09122472
09122489
09122495
09122503
09122526
09122549
30.12.2022
ChargenrückrufDronabinol Substanz und Tropfenset stabilisiert 500 mg und 1 g, KombipackungCaesar & Loretz15257199
15257207
30.12.2022
HerstellerinformationOzempic®SemaglutidNovo Nordisk Pharma23.12.2022
ChargenrückrufNicorette 2 mg freshfruit „Emra-Med“NicotinEmra-Med Arzneimittel0437024823.12.2022
ChargenrückrufInzolen®-Infusio Eparenterale Elektrolyt- und SpurenelementlösungDr. Franz Köhler Chemie08427258
842725808
08427264
23.12.2022
ChargenüberprüfungenTorasemid AL 10 mgTorasemidAliud Pharma0156255622.12.2022
Rückrufe allgemeintendoLoges®Dr. Loges + Co.16679413
16679442
19.12.2022
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄnderung der BtMVV zum 21. November 2015: geänderte Verschreibungs­höchstmengen08.12.2015
Information der Institutionen und BehördenAnwendungsbeschränkungen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln empfohlen01.12.2015
Information der Institutionen und BehördenPlegridy (Peginterferon beta-1a): Applikation mittels Fertigpen häufig nicht möglich24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenPatientenindividuell hergestelltes Fentanyl-Nasenspray: Look-alike bei Sprühköpfen24.11.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: EU-Kommission beschließt Ruhen der Zulassung für Inductos 1,5 mg/ml (Dibotermin alfa)24.11.2015
Information der Institutionen und Behörden AMK-NACHRICHTEN 17. November 2015 Woche 47/2015 Informationen der Institutionen und Behörden PEI veröffentlicht Übersicht bestehender Lieferengpässe von Impfstoffen17.11.2015
Information der Institutionen und BehördenElontril (Bupropion)-Importe: Mehrfach falsche Stärkeangaben17.11.2015
Information der Institutionen und BehördenNeue Postanschrift der AMK03.11.2015
Information der Institutionen und BehördenMycophenolat (z. B. CellCept): Verschärfung der Warnungen um die Anwendung in der Schwangerschaft zu verhindern03.11.2015
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ruhen der Zulassung Hydroxyethylstärke-haltiger Infusionslösungen der Firma Serumwerk Bernburg AG befristet angeordnet27.10.2015

Information der Institutionen und Behörden

Äquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile)

Datum:
28.04.2020

AMK / Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) am 22. April 2020 wurden Apotheken weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels u. a. von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen (1). Auch die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ist gestattet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es im Rahmen der SARS-CoV-19-Pandemie die Arzneimittelversorgung bestmöglich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu minimieren, indem die Apotheken- und Arztkontakte der Patienten reduziert werden.
Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden (Aut-simile-Substitution).

Dabei ist es vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK, wie bereits zuvor für Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane) und ACE-Hemmer geschehen (2, 3), entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.

Dabei gilt es zu beachten, dass diese nur einen Anhaltspunkt darstellen können und im Einzelfall die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu berücksichtigen sind. Hierfür sind v. a. die jeweils aktuellen Fachinformationen zu nutzen.

Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit. Das Angebot wird sukzessive erweitert. /
 

Quellen:
1)    BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT 21.04.2020 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 21. April 2020)
2)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenzdosis alternativer Sartane. Pharm. Ztg. 2018 (163) 29:81.
3)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenz-Dosis alternativer Wirkstoffe nun auch für ACE-Inhibitoren. Pharm. Ztg. 2018 (163) 30:80.