In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeNoxafil®PosaconazolMerck Sharp & Dohme B.V.07.07.2023
HerstellerinformationDesitin Arzneimittel06.07.2023
ChargenrückrufImplicor® 25 mg / 5 mg und Implicor® 50 mg / 5 mgMetoprolol, Ivabradinkohlpharma-GmbH15656137
15656143
06.07.2023
ChargenrückrufAtorimib®Ezetimib, AtorvastatinApontis Pharma Deutschland15387217
15387252
15387281
15387312
06.07.2023
ChargenrückrufImidin NXylometazolinhydrochloridAristo Pharma0450758105.07.2023
Rote-Hand-BriefeDetimedac®Dacarbazinmedac05.07.2023
ChargenrückrufRofetan 1482-EthylhexyllauratPKH0776545005.07.2023
ChargenrückrufDetimedac®Dacarbazinmedac04613610
04939412
05.07.2023
HerstellerinformationSultanol SalbutamolGlaxoSmithKline04.07.2023
Rückrufe allgemeinImplicor® 25 mg / 5 mg, 50 mg / 5 mg, 25 mg / 7,5 mg, 50 mg / 7,5 mgMetoprolol, IvabradinServier Deutschland11230849
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11231027
11231033
03.07.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Beauflagte Filterung bei Infusionslösungskonzentrat Carbomedac (Carboplatin) aufgehoben23.05.2016
Information der Institutionen und BehördenDRESS-Syndrom unter Olanzapin19.05.2016
Information der Institutionen und BehördenKorrektur: Adalimumab (Humira): Fulminante Myokarditis nach Erstgabe bei einem Patienten mit Colitis ulcerosa19.05.2016
Information der Institutionen und Behörden10.05.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Stufenplanverfahren zum Widerruf der Zulassungen Fusafungin-haltiger Arzneimittel (Locabiosol)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenCHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor 2 (Escherichia coli-Suspension)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenNepresol Injekt (Dihydralazinmesilat): Uneindeutige Beschriftung der beiden Primärbehältnisse kann zu einem Medikationsfehler führen05.04.2016
Information der Institutionen und BehördenErgebnis der PRAC-Analyse zum Pneumonie-Risiko bei COPD-Patienten unter Behandlung mit inhalativen Glucocorticoiden22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA überprüft die Sicherheit Gadolinium-haltiger Kontrastmittel22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken online14.03.2016

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 2024

Datum:
04.11.2024

AMK / Das BfArM und das PEI machen in einer Pressemitteilung auf die „MedSafetyWeek“ aufmerksam, die zum neunten Mal stattfindet. Insgesamt 91 Länder weltweit nehmen an der Kampagne teil, die darauf abzielt, das Bewusstsein für das Melden von Nebenwirkungen zu schärfen (1). Das diesjährige Motto lautet „Preventing side effects“ und fokussiert insbesondere auf Medikationsfehler und andere vermeidbare Nebenwirkungen.

Die Meldungen von Nebenwirkungsverdachtsfällen durch Gesundheitsberufe sowie Patienten leisten einen wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln. Dabei können auch Risiken erkannt werden, die sich erst Jahre nach der Marktzulassung zeigen. Die heilberufliche Expertise ist hierbei von besonderem Wert.

Die AMK beteiligt sich dieses Jahr mit einem Beitrag im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ zur Rolle der Apothekerinnen und Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem (2). Der Artikel unterstreicht das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Apothekerinnen bzw. Apothekern und ihren Patienten als wesentlichen Faktor für das Erkennen von Nebenwirkungen und anderen Arzneimittelrisiken.

Die AMK nimmt dies zum Anlass, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker zur Meldung von Nebenwirkungen zu motivieren und empfiehlt, Patienten im Beratungsgespräch gezielt nach der Verträglichkeit ihrer Arzneimittel zu fragen. So können mögliche Nebenwirkungen identifiziert und gemeldet werden.

Apotheken sollten hierfür strukturierte Prozesse zur Dokumentation von Arzneimittelrisiken etablieren und das gesamte pharmazeutische Personal mit dem AMK-Meldesystem vertraut machen. Nützliche Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer können hierbei eine Orientierung bieten (3, 4).

Die AMK-Berichtsformulare sind online unter www.arzneimittelkommission.de abrufbar. Zudem stehen dort Flyer sowie das Lernvideo „Arzneimittel sicherer machen!“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der AMK ist per Kontaktformular, E-Mail (amk@arzneimittelkommission.de) oder telefonisch unter 030 40004 552 erreichbar.

Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken. /

Quellen
1) BfArM; #MedSafetyWeek zur Arzneimittelsicherheit. www.bfarm.de → Aktuelles → Veranstaltungen (Zugriff am 4. November 2024)
2) Schwarzrock-Fabian A et al. MedSafetyWeek 2024: Die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen und die Rolle der Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2024;3:18-22
3) ABDA; Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien (Zugriff am 30. Oktober 2024)
4) ABDA; Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Berufsausübung → Ausbildung und Approbation → Leitfaden (Zugriff am 30. Oktober 2024)