In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationAdenoscan® und Adrekar®Sanofi-Aventis Deutschland16.06.2023
HerstellerinformationSeptodont16.06.2023
Rote-Hand-BriefeGavreto®PralsetinibRoche Pharma16.06.2023
ChargenrückrufMeteozym®Pankreas-Pulver vom Schwein, SimeticonStegroPharm Arzneimittel02584809
07109119
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg FilmtablettenSertralinHeumann Pharma & Co. Generica KG03887618
03887624
03887682
16.06.2023
ChargenrückrufSertralin Heumann 50 mg Filmtabletten Heunet und Sertralin Heumann 100 mg Filmtabletten HeunetSertralinHeunet Pharma05890429
05890435
05890464
16.06.2023
Rote-Hand-BriefeAdakveo®CrizanlizumabNovartis Pharma15.06.2023
Rückrufe allgemeinPosterisan® akutLidocainDr. Kade Pharmazeutische Fabrik04957893
04957901
09.06.2023
HerstellerinformationBayer Vital08.06.2023
ChargenrückrufBiperiden-neuraxpharm® Injektionslösung 5 mg / ml, 5x1 ml AmpullenBiperidenneuraxpharm Arzneimittel0383142808.06.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und Behörden10.05.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Stufenplanverfahren zum Widerruf der Zulassungen Fusafungin-haltiger Arzneimittel (Locabiosol)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenCHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor 2 (Escherichia coli-Suspension)12.04.2016
Information der Institutionen und BehördenNepresol Injekt (Dihydralazinmesilat): Uneindeutige Beschriftung der beiden Primärbehältnisse kann zu einem Medikationsfehler führen05.04.2016
Information der Institutionen und BehördenErgebnis der PRAC-Analyse zum Pneumonie-Risiko bei COPD-Patienten unter Behandlung mit inhalativen Glucocorticoiden22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA überprüft die Sicherheit Gadolinium-haltiger Kontrastmittel22.03.2016
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken online14.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEMA prüft Sicherheit von Idelalisib14.03.2016
Information der Institutionen und BehördenMedikationsfehler in der Apotheke08.03.2016
Information der Institutionen und BehördenNeue Vorgaben des BfArM zur Minimierung der Pyrrolizidinalkaloid-Exposition08.03.2016

Information der Institutionen und Behörden

PEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung - Update

Datum:
10.08.2023

Aktualisierung der AMK vom 10. August 2023: Der vom BMG am 16. März 2020 festgestellte Versorgungsmangel wurde per Bekanntmachung aufgehoben (4).

Ergänzung der AMK vom 20. November 2020: Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin von 19. November 2020 bestätigt die STIKO Ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung während der SARC-CoV-2 Pandemie und gibt Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit. Zum Beitrag.

Aktualisierung der AMK vom 7. Juli 2020: Da der Pneumokokken-Impfstoff Prevenar® 13 vorerst wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, wurden die Vorgaben zur Priorisierung von Patienten bei diesem Impfstoff aufgehoben.

Ergänzung der AMK vom 19. März 2020: Das BMG erklärte am 16. März den Versorgungsmangel.

AMK / Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist aktuell auf Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) hin (1, 2). Bis auf weiteres sind beide Pneumokokkenimpfstoffe nur eingeschränkt lieferbar.

Um besonders vulnerable Personengruppen möglichst effektiv und entsprechend ihrem Risiko zu schützen, soll wie folgt vorgegangen werden (1, 3):

  • Prevenar® 13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar® 13 nicht verfügbar sein, kann auf Synflorix® (10-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff) ausgewichen werden.
  • Pneumovax® 23 soll prioritär für folgende Personengruppen verwendet werden:
    -          Patienten mit Immundefizienz
    -          Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
    -          Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Besonders beachtet werden muss die Verwendung der Impfstoffe nach Lebensalter. Aufgrund fehlender Daten und schwacher Antikörperantwort von Pneumovax® 23 bei Säuglingen und Kleinkindern bis 2 Jahren, dürfen nur der Konjugatimpfstoff Prevenar® 13 bzw. alternativ Synflorix® in dieser Altersgruppe geimpft werden. Daher soll ab sofort Prevenar® 13 ausschließlich für die Grundimmunisierung von Säuglingen verwendet werden.

Patienten mit Immundefizienz (auch unter immunsuppressiver Therapie), Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, wie z. B. COPD, sowie Senioren ≥ 70 Jahren sollen prioritär mit Pneumovax® geimpft werden (1). Weiterhin sollen bis auf weiteres nur die von der STIKO aktuell priorisierten Risikogruppen geimpft werden, während von der Impfung anderer Bevölkerungsgruppen abgesehen werden sollte (3).
Die Prävention von invasiven Erkrankungen, Lungen- und Mittelohrentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, stellt insbesondere bei Säuglingen eine essentielle Intervention dar.

Daher bitten PEI und AMK ausdrücklich alle Apotheken, welche Arztpraxen oder Institutionen mit den genannten Impfstoffen beliefert haben, umgehend zum Sachverhalt zu informieren. Und bitte achten Sie bei der Abgabe von Prevenar® 13 und Pneumovax® 23 auf die korrekte Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlungen inklusive der priorisierten Impfempfehlungen. /
 
Quellen
1) PEI an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Versorgung mit Pneumokokkenimpfstoffen (13. März 2020)
2) PEI; Lieferengpässe unter www.pei.de → Arzneimittel → Impfstoffe -> Lieferengpässe → Lieferengpässe von Human-Impfstoffen (13. März 2020); www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/lieferengpaesse/lieferengpaesse-node.html
3) STIKO; www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html
4) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 1. August 2023 (BAnz AT 09.08.2023 B2). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 10. August 2023)