In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSalbuHEXAL® SalbutamolHexal0890310923.01.2023
ChargenrückrufGeorgette-20 Drospirenon, EthinylestradiolViatris Healthcare1123639023.01.2023
ChargenrückrufB. Braun Melsungen AGB. Braun Melsungen06100613
06100636
06100642
06100659
06100665
06100671
09915505
11669829
19.01.2023
ChargenrückrufBrimonidin-1A Pharma® 2 mg / ml AugentropfenBrimonidin1A Pharma1413168016.01.2023
ChargenrückrufMesalazin axicorp 500 mg Zäpfchen, 30 StückMesalazinaxicorp Pharma1527027711.01.2023
HerstellerinformationSanofi-Aventis Deutschland10.01.2023
HerstellerinformationAspirin®AcetylsalicylsäureBayer Vital10.01.2023
HerstellerinformationOzempic®SemaglutidNovo Nordisk Pharma09.01.2023
HerstellerinformationBerlin-Chemie04.01.2023
Rote-Hand-BriefeCaprelsa®VandetanibSanofi-Aventis Deutschland02.01.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenMinimierung des Risikos von diabetischen Ketoazidosen unter SGLT2-Hemmern01.03.2016
Information der Institutionen und BehördenEU-Risikobewertungsverfahren zu Fusafungin-haltigen Arzneimitteln: PRAC empfiehlt Widerruf der Zulassungen16.02.2016
Information der Institutionen und BehördenKorrektur – Die AMK in Zahlen: Das Jahr 201516.02.2016
Information der Institutionen und BehördenSeife & Co. auf Hautklebefläche von Opioid-Pflastern vermeiden09.02.2016
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 201502.02.2016
Information der Institutionen und BehördenTopische Anwendung von Tacrolimus (Protopic): Herpes-simplex-Infektion am Auge02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenBimatoprost-haltige Augentropfen (Lumigan, Ganfort): Aufnahme weiterer Nebenwirkungen in die Produktinformationen02.02.2016
Information der Institutionen und BehördenAmbroxol und Bromhexin: Aufnahme allergischer Hautreaktionen in die Produktinformationen28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht28.01.2016
Information der Institutionen und BehördenVeröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 201512.01.2016

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
02.04.2019

AMK / Am 28. März wurde die Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 15. März 2019 zugestimmt (siehe auch unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung“ in der PZ Nr. 15/2019).

Durch die Änderungsverordnung wurde § 3b neu eingefügt. Dieser schreibt vor, dass bei oral anzuwendenden Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf von 30 Tagen nicht übersteigen darf. Die Gültigkeit dieser Verschreibungen ist auf sechs Tage nach der Ausstellung begrenzt.

Wichtige Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt.

  • Die Position „Diclofenac“ wird um die äußerliche Anwendung als Pflaster erweitert und konkretisiert. Demnach sind Pflaster zum äußeren Gebrauch ohne weiteren Zusatz arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg je abgeteilter Arzneiform von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Hydrocortison und seine Ester“ wird um eine weitere Ausnahme von der Verschreibungspflicht ergänzt: „in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch (…) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen“.
  • Levocetiricin wird in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr von der Verschreibungspflicht ausgenommen.

Außerdem wurden elf Wirkstoffe, wie Distickstoffmonoxid, Letermovir (Prevymis®), Rucaparib (Rubraca®) und Semaglutid (Ozempic®), der Verschreibungspflicht unterstellt. Die Position „Gonadorelin[6-D-Phe]acetat zur Anwendung bei Tieren“ wurde gestrichen.

Die Änderungen sind nun zum 1. April 2019 wirksam geworden. Die Änderung der Position „Distickstoffmonoxid“ tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9, 28. März 2019, Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 366-367