AMK / Halbjährlich veröffentlicht die AMK Verzeichnisse ihrer 
Nachrichten mit dem Titel, der PZ-Fundstelle und dem Grund der 
Veröffentlichung (siehe Tabelle im Service-Teil dieser Ausgabe). Die 
folgende Zusammenfassung gibt in Kürze ausgewählte AMK-Nachrichten aus 
der zweiten Jahreshälfte 2015 wieder. 
In dieser Zusammenfassung tauchen wiederholt europäische 
Institutionen und deren Abkürzungen auf, die in der Pharmakovigilanz 
eine Rolle spielen:
 
- Die Europäische Arzneimittelagentur oder European Medicines Agency (EMA)
 ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von 
Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die in der EU in den Verkehr 
gebracht werden. Die EMA überwacht die Sicherheit dieser Arzneimittel 
und ergreift wenn nötig Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung. 
EU-Arzneimittelzulassungen werden durch die Europäische Kommission 
erteilt, geändert oder widerrufen.
- Der Ausschuss für Humanarzneimittel oder Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) der EMA erarbeitet Stellungnahmen (»opinions«) der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln.
- Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz oder Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)
 der EMA ist für die Überwachung und Bewertung der Sicherheit von 
Humanarzneimitteln zuständig und für die europäischen 
Risikobewertungsverfahren verantwortlich.
- Die 
Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und 
dezentrale Verfahren der EMA (Coordination Group for Mutual Recognition 
and Decentralised Procedures – Human, CMDh) bearbeitet 
Zulassungsänderungen bei Arzneimitteln, die auf Grund dezentraler 
Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in zwei oder mehr
 EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind.
 
Maßnahmen der Arzneimittelbehörden
Die
 Zulassungsinhaber Codein-haltiger Arzneimittel wurden im Juli vom BfArM
 aufgefordert, Änderungen der Produktinformationen vorzunehmen: Künftig 
ist die Anwendung von Codein bei Husten und 
Erkältungskrankheiten kontraindiziert bei Kindern unter 12 Jahren, bei 
stillenden Frauen und bei ultraschnellen CYP2D6-Metabolisierern.
 Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit 
eingeschränkter Atemfunktion wird die Anwendung nicht empfohlen. Auch 
Apotheken, die Codein auf Grund von Standardzulassungen in Verkehr 
bringen, wird empfohlen, die Gebrauchsinformationen zu aktualisieren (PZ
 27/2015, Seite 95).
Im Juli ordnete das BfArM an, dass die gleichzeitige Behandlung mit Apomorphin als Kontraindikation in alle Produktinformationen Ondansetron-haltiger Arzneimittel
 aufzunehmen ist. Weil es bei gleichzeitiger Behandlung mit Apomorphin 
in einer klinischen Studie zu starkem Blutdruckabfall und 
Bewusstseinsverlust kam, darf nicht gleichzeitig mit dem 
5-HT3-Rezeptor-Antagonisten Ondansetron und dem Dopaminagonisten 
Apomorphin behandelt werden. Der dieser Wechselwirkung zugrunde liegende
 Mechanismus ist nicht bekannt (PZ 29/2015, Seite 91).
Das BfArM setzte im Juli einen Beschluss der CMDh um, wonach die Produktinformationen von Ibuprofen- und Dexibuprofen-haltigen Arzneimitteln zur systemischen Anwendung wegen des kardiovaskulären Risikos
 anzupassen sind. Folgende Anwendungsbeschränkungen sind anzugeben: Bei 
schwerer Herzinsuffizienz ist Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen 
kontraindiziert. Bei Patienten mit unkontrollierter Hypertonie, 
Herzinsuffizienz, ischämischer Herzkrankheit, peripherer arterieller 
Verschlusskrankheit und zerebrovaskulärer Erkrankung soll Ibuprofen 
beziehungsweise Dexibuprofen nur nach sorgfältiger Abwägung angewendet 
werden; hohe Dosen von Ibuprofen (über 2 400 mg/Tag) beziehungsweise 
Dexibuprofen (über 1 200 mg/Tag) sind zu vermeiden. Die 
Langzeitbehandlung von Patienten mit Risikofaktoren für kardiovaskuläre 
Ereignisse soll sorgfältig abgewogen werden, besonders wenn hohe Dosen 
von Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen nötig sind. Die regelmäßige 
Langzeitanwendung von Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen kann 
möglicherweise die kardioprotektive Wirkung von niedrig dosierter 
Acetylsalicylsäure beeinträchtigen und wird nicht empfohlen. Klinische 
Studien weisen darauf hin, dass die Anwendung von Ibuprofen 
beziehungsweise Dexibuprofen, besonders in hohen Dosen, möglicherweise 
mit einem geringfügig erhöhten Risiko arterieller thrombotischer 
Ereignisse einhergeht (PZ 31/2015, Seite 81).
Ende 2013 wurde eine Neuformulierung von Xalatan® Augentropfen (Latanoprost)
 in den Verkehr gebracht, die statt im Kühlschrank bei Raumtemperatur 
aufbewahrt werden. Seither hatte die AMK vermehrt Meldungen über starke Augenreizungen
 erhalten. Diese wurden vermutlich durch eine Senkung des pH-Wertes 
verursacht. Die Zunahme der Meldungen wurde als Signal für eine mögliche
 Beeinträchtigung der Therapietreue gewertet und durch den PRAC 
analysiert. Dem PRAC zufolge sollen nun Patienten, die Xalatan erhalten,
 bei übermäßiger Augenreizung umgehend ärztlichen Rat suchen, damit eine
 angemessene Weiterbehandlung gewährleistet ist; ein Hinweis soll in die
 Gebrauchsinformation aufgenommen werden. Dieser Fall zeigte die 
Bedeutung von Verdachtsmeldungen einer unerwünschten 
Arzneimittelwirkung, selbst wenn diese in der Produktinformation bereits
 aufgeführt ist (PZ 34/2015, Seite 75).
Das BfArM informierte im August über schwere Bradykardien bei gleichzeitiger Behandlung mit Amiodaron (Cordarex®) und Sofosbuvir (Sovaldi®) in Kombination mit Simeprevir (Olysio®).
 Schon in der ersten Jahreshälfte hatte der PRAC Maßnahmen wegen 
schwerer Herzrhythmusstörungen bei gleichzeitiger Behandlung mit 
Amiodaron und den Kombinationen Sofosbuvir/Ledipasvir beziehungsweise 
Sofosbuvir/Daclatasvir initiiert. Wegen des Risikos von Bradykardien und
 Herzblock soll die gleichzeitige Behandlung mit Amiodaron und 
Kombinationen von Sofosbuvir und Simeprevir, Daclatasvir (Daklinza®) oder Ledipasvir (Harvoni®) vermieden werden, es sei denn, alternative Antiarrhythmika kommen nicht in Frage (PZ 35/2015, Seite 76).
Das BfArM ordnete im Oktober per Stufenplanbescheid zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Adrenalin-haltige Autoinjektoren
 an und setzte damit einen Durchführungsbeschluss der EU-Kommission um. 
Wenn eine erste Injektion keine klinische Verbesserung bewirkt oder eine
 Verschlechterung eintritt, kann 5 bis 15 Minuten später eine zweite 
Injektion angewendet werden. Es wird empfohlen, den Patienten zwei 
Autoinjektoren zu verschreiben, die sie zu jeder Zeit bei sich tragen 
sollen. Ferner wurde von den Zulassungsinhabern die Vorlage eines 
Risikomanagementplans gefordert, der auch Schulungsmaterialien vorsieht,
 um sicherzustellen, dass sowohl medizinisches Fachpersonal als auch 
Patienten und Betreuungspersonen Adrenalin-haltige Autoinjektoren 
bestimmungsgemäß anwenden können. Außerdem sollen die Zulassungsinhaber 
Pharmakokinetik-/Pharmakodynamik-Studien durchführen, um den Einfluss 
verschiedener Faktoren auf Verteilung, Exposition und Wirkung von 
Adrenalin bei Gabe über den jeweiligen Adrenalin-Autoinjektor zu 
untersuchen (PZ 41/2015, Seite 169).
Auf Grund des Risikos von progressiven multifokalen Leukenzephalopathien (PML) unter Dimethylfumarat
 empfahl der CHMP im Oktober umfangreiche Änderungen der 
Produktinformationen. Die in die Fach- und Gebrauchsinformation 
aufzunehmenden Hinweise zur Risikominimierung sind bei dem 
Multiple-Sklerose-Arzneimittel Tecfidera® und dem Antipsoriatikum Fumaderm®
 etwas unterschiedlich. Sie umfassen vor allem eine klinische und 
laborchemische Überwachung (Lymphozytenzahl, MRT-Untersuchungen). Bei 
Verdacht auf eine PML ist die Therapie mit Dimethylfumarat sofort 
abzubrechen (PZ 44/2015, Seite 92).
Die EMA warnte im November vor der Anwendung von Mycophenolat Mofetil beziehungsweise Mycophenolsäure (zum Beispiel Cellcept® beziehungsweise Myfortic®) während der Schwangerschaft,
 wenn Behandlungsalternativen verfügbar sind. Die bereits in den 
Produktinformationen enthaltenen Warnungen sollen deutlich verstärkt 
werden: Mycophenolat ruft eine höhere Rate an spontanen Aborten und 
angeborenen Missbildungen hervor als andere Immunsuppressiva, die in der
 Transplantationsmedizin verwendet werden. Eine Schwangerschaft muss vor
 Therapiebeginn sicher ausgeschlossen werden. Mycophenolat soll nur dann
 bei gebärfähigen Frauen angewandt werden, wenn diese zuverlässige 
Verhütungsmethoden bis sechs Wochen nach Therapieende einsetzen. Männer 
sollen bis 90 Tage nach Therapieende Kondome benutzen; ihre Partnerinnen
 sollen in dieser Zeit ebenfalls wirksame Verhütungsmethoden anwenden. 
Ärzte sollen ihre Patienten und deren Partner umfassend aufklären, um 
sicherzustellen, dass sie die Risiken von Mycophenolat für ungeborene 
Kinder sowie die Maßnahmen zu ihrer Minimierung verstehen (PZ 45/2015, 
Seite 114).
Das BfR empfiehlt seit Dezember 2015 Anwendungsbeschränkungen für isolierte Isoflavone bei Frauen in den Wechseljahren.
 Da sie schwach östrogen wirken, könnten sie entsprechende unerwünschte 
Wirkungen hervorrufen. Der EFSA (Europäische Behörde für 
Lebensmittelsicherheit) zufolge gibt es aber aus Humanstudien keine 
Hinweise auf unerwünschte Wirkungen von isolierten Isoflavonen auf die 
weibliche Brustdrüse, die Gebärmutter und die Schilddrüse. Die in den 
Studien verwendeten Isoflavon-Dosierungen und Einnahmezeiträume könnten 
daher als Orientierung für eine als hinreichend sicher anzunehmende 
Verwendung nach der Menopause dienen. Für Präparate aus Soja sind dies 
Dosierungen an Isoflavonen/Extrakten von bis zu 100 mg pro Tag bei einer
 Einnahmedauer von bis zu zehn Monaten; für Präparate aus Rotklee 
Dosierungen von bis zu 43,5 mg Isoflavonen pro Tag bei einer 
Einnahmedauer von bis zu drei Monaten. Patienten mit östrogenabhängigen 
Krankheiten der Brustdrüse oder der Gebärmutter, aktuell oder in der 
Anamnese, sei die Einnahme isolierter Isoflavone nicht zu empfehlen. Da 
möglicherweise nicht bekannt ist, ob eine östrogenabhängige Krankheit 
vorliegt, sei es sinnvoll, vor der Einnahme von Isoflavonen ärztlichen 
Rat einzuholen (PZ 49/2015, Seite 113).
 
Informationen der Hersteller
Die
 drei Firmen Astra Zeneca AB, Boehringer Ingelheim International GmbH 
und Janssen-Cilag International N.V. teilten im Juli in einem 
gemeinsamen Informationsbrief mit, dass Typ-2-Diabetiker, die mit einem SGLT2-Inhibitor (Canagliflozin, Dapagliflozin, Empagliflozin)
 behandelt werden und Symptome einer Azidose zeigen, in jedem Fall auf 
Ketonkörper getestet werden sollen. Verzögerungen von Diagnose und 
Behandlung einer Ketoazidose sollen dadurch vermieden werden. Ein für 
eine diabetische Ketoazidose untypischer, nur mäßig erhöhter oder 
erniedrigter Blutzuckerspiegel soll nicht davon abhalten, auf eine 
Azidose zu testen. Bei Verdacht auf Ketoazidose soll die Behandlung mit 
dem SGLT2-Inhibitor unterbrochen werden. Betont wurde, dass 
SGLT2-Inhibitoren nicht für Diabetes mellitus Typ 1 zugelassen sind, da 
es sich bei einem Drittel der berichteten Ketoazidose-Fälle um 
Typ-1-Diabetiker handelte (PZ 29/2015, Seite 91).
Durch einen Rote-Hand-Brief berichtete die Firma Amgen GmbH im August über weitere Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Kieferosteonekrosen unter Xgeva® (Denosumab),
 die bei bis zu 10 % der Patienten auftreten. Daher ist Xgeva nunmehr 
kontraindiziert bei Patienten mit nicht verheilten Läsionen aus 
Operationen im Mund oder an den Zähnen. Die Sicherheitshinweise in den 
Produktinformationen sollen deutlicher hervorgehoben und eine 
Erinnerungskarte für Patienten mit Details zu Vorsichtsmaßnahmen soll 
eingeführt werden: Die Patienten sollen vor Therapiebeginn den Arzt über
 jegliche Probleme im Mund oder an den Zähnen informieren. Während der 
Behandlung sollen sie eine gute Mundhygiene sowie zahnärztliche 
Routine-Untersuchungen einhalten. Bei zahnärztlichen Behandlungen sollen
 sie dem Zahnarzt mitteilen, dass sie mit Xgeva® behandelt werden. Arzt 
und Zahnarzt sind unverzüglich zu kontaktieren, wenn jegliche Probleme 
im Mund oder an den Zähnen auftreten, wie lockere Zähne, Schmerzen oder 
Schwellungen, nicht heilende, wunde Stellen oder Ausfluss (PZ 32/2015, 
Seite 78).
 
Im September informierte die Firma Janssen-Cilag GmbH über schwere Hautreaktionen unter Reminyl® (Galantamin).
 Stevens-Johnson-Syndrom (SJS), akute generalisierte exanthematische 
Pustulose (AGEP) und Erythema multiforme (EM) wurden als seltene UAW in 
die Produktinformationen aufgenommen. Patienten, die Galantamin 
erhalten, sowie deren Angehörige und Pflegekräfte, sollen über die 
Bedeutung der Hautreaktionen informiert sein. Beim ersten Auftreten 
eines Hautausschlages soll die Therapie mit Galantamin beendet werden 
(PZ 39/2015, Seite 95).
Die Firma Pfizer Pharma GmbH benachrichtigte im Oktober mittels 
Rote-Hand-Brief über Ergänzungen der Produktinformationen des neuen 
Proteinkinase-Hemmers Crizotinib (Xalkori®) im Hinblick auf 
Herzinsuffizienz. Schwere, manchmal tödlich verlaufene Fälle von 
Herzinsuffizienz wurden bei Patienten mit nicht-kleinzelligem 
Bronchialkarzinom unter Crizotinib berichtet. Dies betraf sowohl 
Patienten mit als auch ohne vorbestehende Herzkrankheiten und wurde mit 
einer Häufigkeit von etwa 1 % beobachtet. Die Mehrzahl der Fälle 
ereignete sich im ersten Behandlungsmonat. Daher sollen Patienten unter Crizotinib auf Zeichen von Herzinsuffizienz
 überwacht werden. Falls diese auftreten, muss eine Unterbrechung oder 
ein Abbruch der Therapie oder eine Dosisreduktion in Betracht gezogen 
werden (PZ 43/2015, Seite 100).
Mittels Informationsbrief wies die Firma Roche Pharma AG im Oktober auf durch Vemurafenib (Zelboraf®) potenzierte Strahlenschäden
 hin. Zelboraf® ist angezeigt als Monotherapie bei 
BRAF-V600-Mutation-positivem, nicht resezierbarem oder metastasiertem 
Melanom. 20 Fälle von Strahlenschäden wurden als Radiation-Recall, eine 
entzündliche Reaktion zuvor bestrahlter Haut, oder als 
Strahlensensibilisierung klassifiziert. Die Radiation-Recall-Fälle 
betrafen meist die Haut, aber auch die Lunge sowie die Harnblase. Auch 
die Strahlensensibilisierung betraf überwiegend die Haut, aber auch die 
Speiseröhre, die Leber und das Rektum. Drei Fälle gingen tödlich aus. 
Zelboraf® soll daher vor, während und unmittelbar nach einer 
Strahlentherapie mit Vorsicht angewendet werden (PZ 43/2015, Seite 100).
Die Firma Celgene GmbH teilte im November mittels Rote-Hand-Brief mit, dass die Initialdosis von Thalidomide Celgene®
 bei Anwendung in Kombination mit Melphalan und Prednison bei Patienten 
über 75 Jahre von 200 mg pro Tag auf 100 mg pro Tag zu reduzieren ist, 
um schwere unerwünschte Wirkungen zu vermindern. Thalidomide Celgene ist
 zugelassen in Kombination mit Melphalan und Prednison für die 
Erstlinientherapie des unbehandelten multiplen Myeloms bei Patienten ab 
65 Jahren beziehungsweise bei Patienten, für die eine hochdosierte 
Chemotherapie nicht in Frage kommt. Außerdem wird bei über 75-Jährigen 
eine Reduktion der initialen Melphalan-Dosis empfohlen (PZ 46/2015, 
Seite 115).
 
Rechtliche Änderungen
Zum 21. November 2015 wurden in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
 folgende Verschreibungshöchstmengen geändert: Die 
Verschreibungshöchstmenge für Levomethadon stieg von 1 500 mg auf 
1 800 mg; entsprechend erhöhte sich die Verschreibungshöchstmenge von 
Methadon von 3 000 mg auf 3 600 mg. Die Verschreibungshöchstmenge für 
Morphin wurde von 20 000 mg auf 24 000 mg angehoben (PZ 50/2015, 
Seite 117). /
