In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Skyclarys™ OmaveloxolonReata Ireland Limited1920786701.03.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rystiggo®Rozanolixizumab UCB Pharma1822724701.03.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zilbrysq®ZilucoplanUCB Pharma18757028
18757034
18757063
19100997
18757086
18757092
19101005
18757100
01.03.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
01.03.2024
HerstellerinformationRabipur®Tollwut-Virus, inaktiviertBavarian Nordic29.02.2024
ChargenrückrufDimenhydrinat-hameln 6,2 mg / ml Injektionslösung, 10x10 ml AmpullenDimenhydrinathameln pharma gmbh1753481728.02.2024
HerstellerinformationSpiolto® Respimat®Tiotropiumbromid und OlodaterolBoehringer Ingelheim Pharma1383270727.02.2024
Rückrufe allgemeinBLENREPBelantamab mafodotinGlaxoSmithKline1662593727.02.2024
ChargenrückrufB12-Tropfen „Ankermann®“ CyanocobalaminWörwag Pharma0497203626.02.2024
Rote-Hand-Briefe23.02.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Update zum PRIS – Empfehlungen zur sicheren Anwendung von Propofol31.05.2017
Information der Institutionen und BehördenEpclusa (Sofosbuvir/Velpatasvir) 400 mg/100 mg Filmtabletten: Bildmaterial zeigt bestätigte Fälschung23.05.2017
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Anpassung der Indikation und Dosierung für Vancomycin-haltige Antibiotika empfohlen23.05.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Unzuverlässige Daten aus Bioäquivalenzstudien der Firma Micro Therapeutic Research Labs: Ruhen der Zulassung diverser Generika angeordnet16.05.2017
Information der Institutionen und BehördenRKI: Händedesinfektionsmittel – dritter Wirkbereich definiert: »begrenzt viruzid PLUS«16.05.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Mehr Transparenz und verbesserter Informationsfluss zu Lieferengpässen09.05.2017
Information der Institutionen und BehördenStufenplanbescheid zu Valproat-haltigen Arzneimitteln: Einführung einer Patientenkarte25.04.2017
Information der Institutionen und BehördenMinderwirkung von PDE-5-Hemmer-haltigen Mitteln bei erektiler Dysfunktion: Kein Nachweis für fehlenden oder nicht Arzneibuch-konformen Wirkstoffgehalt!18.04.2017
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Unzuverlässige Daten aus Bioäquivalenzstudien – Ruhen der Zulassung diverser Generika empfohlen28.03.2017
Information der Institutionen und BehördenAMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt14.03.2017

Information der Institutionen und Behörden

EU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten

Datum:
24.03.2015
AMK /Die sogenannte Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006) regelt seit 1. Juli 2007 in der EU den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen. Bislang regelte die Verordnung nur Mineralstoffe und Vitamine; nun kommen erstmals Einschränkungen bei den »bestimmten anderen Stoffen« hinzu: Ab 1. April 2015 dürfen »Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden«, Lebensmitteln nicht mehr zugesetzt werden. In der Begründung heißt es, dass zwar keine Vermarktung von Lebensmitteln mit Ephedrakraut in Europa bekannt sei, dass es aber leicht möglich sei, Ephedra-haltige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu bestellen. Die Produkte würden in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung angeboten. Ephedrakraut beziehungsweise entsprechende Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln könnten einem wissenschaftlichen Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) zufolge die Gesamtexposition gegenüber Ephe­dra-Alkaloiden oder Ephedrin soweit erhöhen, dass sie der therapeutischen Dosis für Ephedrin in Arzneimitteln entspreche beziehungsweise diese übersteige. Darüber hinaus wird Yohimberinde und entsprechende Zubereitungen in Teil C des Anhangs III der Anreicherungsverordnung aufgenommen, was bedeutet, dass deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädlich ist, dies aber weiter wissenschaftlich geprüft werden soll. / Quelle Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. März 2015, L67/4-L67/5: Verordnung (EU) der Kommission vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Bielle): www.eur-lex.europa.eu --> DE --> Ephedra; Yohimbe (12. März 2015)