In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinExcipial U LipolotioEurimPharm Arzneimittel1877766301.12.2023
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ebglyss®LebrikizumabAlmirall18070716
18762897
18762880
18070691
18762928
18762874
01.12.2023
Rote-Hand-BriefeFresenius Kabi Deutschland21.11.2023
ChargenrückrufDexaflam injekt 4 mgDexamethasonZentiva Pharma02410854
02410860
02410877
02410883
02410908
21.11.2023
Chargenrückruf Kneipp15611011
17604104
16201284
17397013
20.11.2023
HerstellerinformationFampridin Hexal® 10 mg, RetardtablettenFampridinHexal17.11.2023
ChargenrückrufVotrient® 400 mg FilmtablettenPazopanibParanova Pack A/S1414378917.11.2023
HerstellerinformationSimulect®BasiliximabNovartis Pharma16.11.2023
Rote-Hand-Briefe16.11.2023
Rote-Hand-BriefeProfact® DepotBuserelinCheplapharm Arzneimittel16.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Verdachtsfälle zu Checkpoint-Inhibitoren Ipilimumab (Yervoy), Nivolumab (Opdivo) und Pembrolizumab (Keytruda): Meldungen zu bisher nicht bekannten Nebenwirkungen31.01.2017
Information der Institutionen und BehördenStartServiceAMKAMK-NachrichtenAMK 04/2017Informationen der Institutionen und Behörden AMK-NACHRICHTEN 24. Januar 2017 Woche 04/2017 Informationen der Institutionen und Behörden Die AMK in Zahlen: Das Jahr 201624.01.2017
Information der Institutionen und BehördenSachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht24.01.2017
Information der Institutionen und BehördenVerdachtsmeldungen zu Rivaroxaban (Xarelto): Stevens-Johnson-Syndrom und Agranulozytose24.01.2017
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Apotheken werden gebeten, der AMK vorrangig Risiken zu Arzneimitteln zu melden17.01.2017
Information der Institutionen und Behörden10.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln03.01.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial06.12.2016
Information der Institutionen und BehördenAMK: NSAR-haltige Gele (unter anderem Diclofenac) – Risiko für zum Teil schwerwiegende Hautreaktionen beachten29.11.2016
Information der Institutionen und BehördenMedizinprodukte: geänderte Meldepflichten bei Vorkommnissen ab 201708.11.2016

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel mit Cytarabin-haltigen Arzneimitteln festgestellt

Produkt:
Cytarabin-haltige Arzneimittel
Datum:
25.09.2019

AMK / Nach Mitteilung des BfArM an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Cytarabin-haltigen Arzneimitteln. Das Zytostatikum ist ein unverzichtbares Arzneimittel bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Formen bestimmter Leukämien und Lymphomen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Als Ursache für diesen Engpass werden Produktionsprobleme von zwei Herstellern des Antimetaboliten angegeben.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können die zuständigen Behörden der Länder nun ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG im Einzelfall gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.
Der AMK liegen derzeit keine Informationen über die Zeitdauer des Versorgungsengpasses beziehungsweise die Lieferfähigkeit Cytarabin-haltiger Fertigarzneimittel einzelner pharmazeutischer Unternehmer/Großhändler vor.

Die AMK bittet um Meldung bei Hinweisen oder Informationen, die auf eine versorgungskritische Situation hindeuten oder sie belegen. /

Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 6. September 2019. (BAnz AT 24.09.2019 B3) www. bundesanzeiger.de (24. September 2019)