In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Chargenrückrufisla®-cassis Isländisches MoosEngelhard Arzneimittel0000000026.02.2025
ChargenüberprüfungenWICK Husten-Sirup gegen ReizhustenDextromethorphanWICK Husten-Sirup gegen Reizhusten mit Honig1883615325.02.2025
ChargenrückrufCefuroxim Heumann 250 mg Filmtabletten, 12, 14, 20 und 24 Stück, Cefuroxim Heumann 500 mg Filmtabletten, 12, 14, 20 und 24 StückCefuroximHeumann Pharma & Co. Generica KG18470947
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24.02.2025
ChargenrückrufNeupogen® FilgrastimAmgen0397645721.02.2025
ChargenrückrufLuffanest® Luffa operculata D6, Hydrastis canadensis D4, Hydrargyrum sulfuratum rubrum D4, Eupatorium perfoliatum D5, Allium cepa D6, LobarNestmann Pharma0182851121.02.2025
ChargenrückrufIrbesartan Amarox 150 mg und 300 mg FilmtablettenIrbesartanAmarox Pharma18660381
18660398
18660406
18660412
18660429
18660435
18.02.2025
ChargenrückrufRivotrilClonazepamEmra-Med Arzneimittel0032580218.02.2025
HerstellerinformationKisqali®RibociclibNovartis Pharma17.02.2025
ChargenrückrufTacrolimus Heumann retard 0,5 mg Hartkapseln, retardiertTacrolimusHeumann Pharma & Co. Generica KG1849076617.02.2025
ChargenrückrufParicalcitol SUN 5 Mikrogramm / ml InjektionslösungParicalcitolSun Pharmaceuticals Germany1076280517.02.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Atomoxetin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Qualitätsmängeln: Empfehlungen der Fachgesellschaften veröffentlicht08.08.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: AkdÄ: Medikationsfehler bei der Anwendung von Gliolan® (5-ALA): Risiko einer versehentlich intravenösen statt oralen Applikation16.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Irenat® (Natriumperchlorat) Tropfen: Inverkehrbringung von Ware aus Österreich ab Mai 2024 mit abweichender Dosierung zum deutschen Arzneimittel - Update08.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

BfArM/PEI: Blaue-Hand-Symbol kennzeichnet Schulungsmaterial

Datum:
06.12.2016

AMK / In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren BfArM und PEI über die Einführung eines neuen nationalen Logos zur Kennzeichnung von behördlich angeordneten und genehmigten Schulungsmaterialien zur Minimierung von Arzneimittelrisiken (1). Das Logo zeigt eine stilisierte »Blaue Hand« mit der Aufschrift »behördlich genehmigtes Schulungsmaterial«. Es ist dem Logo der »Roten Hand« nachempfunden, mit dem sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln gekennzeichnet werden. Das Blaue-Hand-Symbol soll es den Adressaten des Schulungsmaterials (Angehörige der Heil- und Pflegeberufe sowie Patienten) erleichtern, dieses verlässlich zu erkennen und von Werbematerialien zu unterscheiden. Damit sollen künftig Informationsverluste und -defizite vermieden werden. Das Blaue-Hand-Symbol darf nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesoberbehörden von den Zulassungsinhabern auf die Schulungsmaterialien aufgedruckt werden. Die Materialien für Ärzte, Apotheker, Angehörige der Pflegeberufe wie auch für Patienten können beispielsweise als Informationsbroschüren, Checklisten, Poster, Anwendungsleitfäden oder Patienten-Therapiepässe zur Verlaufskontrolle bereitgestellt werden (2). Diese Schulungsmaterialien sind zusätzlich zu den Gebrauchs- und Fachinformationen bereitzustellen und wie diese entsprechend zu aktualisieren. Bei den betroffenen Arzneimitteln stellen diese, von den Zulassungsbehörden beauflagten und genehmigten, Schulungsmaterialien eine Voraussetzung für die positive Beurteilung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses dar, ohne die die Arzneimittel nicht zugelassen werden (2).

 

Das Schulungsmaterial (»educational material«) wird auf den Websites der beiden Bundesoberbehörden unter www.bfarm.de/schulungsmaterial und www.pei.de/schulungsmaterial sowie auf den Websites der Zulassungsinhaber bereitgestellt. Weitere Zugangsmöglichkeiten und zusätzliche Kommunikationswege zu Aktualisierungen beziehungsweise Neuerscheinungen werden gegenwärtig vorbereitet. Die AMK wird über die Entwicklungen hierzu informieren. Aktuell weist die AMK auf die neuen Informationsangebote von BfArM und PEI hin; darunter befinden sich ein Register harmonisierter Schulungsmaterialien sowie ein Informationsflyer zum neuen Blaue-Hand-Symbol, der zum Herunterladen bereitgestellt wird. /


Quellen

  1. BfArM und PEI; »Blaue Hand«: Neues Logo kennzeichnet Schulungsmaterial. www.bfarm.de - Service - Presse - Pressemitteilung Nr. 12 (1. Dezember 2016)
  2. AMK; Schulungsmaterialien von pharmazeutischen Unternehmen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken. Pharm. Ztg. 2014, (159) 12:92