In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Lazcluze®LazertinibJohnson & Johnson01.02.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hympavzi®MarstacimabPfizer01.02.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kavigale®Sipavibart Astra-Zeneca01.02.2025
ChargenrückrufNystatin Holsten SuspensionHolsten Pharma0070946031.01.2025
HerstellerinformationXylocain Gel 2 %, 10x30 gLidocainhydrochloridAspen Germany28.01.2025
ChargenrückrufMorphin-HCl Krewel® 10 mg RetardtablettenMorphinKrewel Meuselbach01391155
01391161
27.01.2025
ChargenrückrufBiochemie Pflüger® Lotion Nr. 1 Calcium fluoratum, Biochemie Pflüger® Lotion Nr. 7 Magnesium phosphoricum, Biochemie Pflüger® LoHomöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger05870303
05870326
05870332
27.01.2025
Chargenrückruf10 / 50 Vayamed Cannabisextrakt, 30 mlCannabisextraktVayamed1799825024.01.2025
ChargenrückrufPfefferminzblätter TeeAurica Naturheilmittel und Naturwaren0459788022.01.2025
ChargenrückrufPernionin®BenzylnicotinatHermes Arzneimittel0353216317.01.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Atomoxetin-haltigen Arzneimitteln aufgrund von Qualitätsmängeln: Empfehlungen der Fachgesellschaften veröffentlicht08.08.2024
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synapse Labs Pvt. Ltd, Indien, durchgeführt wurden - Update31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Mysimba (Naltrexon/Bupropion): Risiko schwerer Nebenwirkungen bei der gleichzeitigen Anwendung mit Opioiden31.07.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht17.07.2024
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: AkdÄ: Medikationsfehler bei der Anwendung von Gliolan® (5-ALA): Risiko einer versehentlich intravenösen statt oralen Applikation16.07.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/CMDh: Aufnahme neuer Wechselwirkungen und Kontraindikationen in die Produktinformationen von Clarithromycin-haltigen Arzneimitteln21.05.2024
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Vindesin-haltigen Arzneimitteln: Fachgesellschaften empfehlen bei akuter lymphatischer Leukämie und Burkitt-Leukämie eine Überbrückung mit Vincristin13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung13.05.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Irenat® (Natriumperchlorat) Tropfen: Inverkehrbringung von Ware aus Österreich ab Mai 2024 mit abweichender Dosierung zum deutschen Arzneimittel - Update08.05.2024

Information der Institutionen und Behörden

Änderung in der Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Wirkstoff:
Betain
Datum:
01.10.2018
AMK / Am 28. September 2018 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. September 2018 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:
Die Position „Betain“ wird nun als „Betain - zur adjuvanten Therapie der Homocystinurie“ gefasst. Die Nomenklatur einer (99mTc) Technetium-Trägersubstanz wird aktualisiert und die Position „Osteogenes Protein 1“ gestrichen. Durch Änderung der Position Ibuprofen werden bestimmte Kombinationen zur oralen Anwendung von Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg) und Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg), zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen, aus der Verschreibungspflicht entlassen. „Doxylamin - zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum Alter von 18 Jahren“ sowie 26 weitere Positionen, wie Methohexital (Brevimytal®), Milnacipran (Milnaneurax®) und Nusinersen (Spinraza®), werden der Verschreibungspflicht unterstellt.

Die Anlage 1a der AMVerkRV weist Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen aus, die weder der Verschreibungs- noch der Apothekenpflicht unterliegen. Hier wird die Position „Thymol zur Anwendung bei Bienen“ neu gefasst zu „Thymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombinationen mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol, zur Anwendung bei Bienen“. Neu gelistet werden Fertigarzneimittel, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d  AMG registriert sind, sofern sie folgende Wirkstoffe oder Zubereitungen enthalten: „Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen“, „Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen“ sowie „Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen“, jeweils auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen. Die Position „Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent zur Anwendung bei Bienen“ wird ebenfalls neu eingefügt.

In Anlage 4 der AMVerkRV wurde der die Apothekenpflicht begründende Grenzwert für enthaltenes Arsen in Heilwässern weiter gesenkt. In Flaschen abgefüllte Heilwässer, die nun je Liter 0,01 mg Arsen, entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten, unterliegen der Apothekenpflicht.

Einigen den durch diese Verordnung vorgenommenen Änderungen liegen jeweils Voten des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 27. Juni 2017 sowie des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht vom 13. Juni 2017 zugrunde.

Die Änderungen sind ab 1. Oktober 2018 wirksam. Die Änderung der Position „Doxylamin - zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum Alter von 18 Jahren“ tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32, 26. September 2018, Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, Seite 1386-1388