In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeDigimerck®DigitoxinMerck Healthcare Germany28.01.2026
ChargenrückrufFerinjectEisencarboxymaltoseVifor Pharma Deutschland28.01.2026
ChargenrückrufDriponin 3 mg Tabletten, „CC Pharma“IvermectinCC Pharma18424700
19427250
18424717
28.01.2026
ChargenrückrufOrdspono® 80 mg, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungOdronextamabRegeneron Ireland DAC1948185828.01.2026
ChargenrückrufLitalir 500 mg Hartkapseln, „1 0 1 Carefarm“Hydroxycarbamid1 0 1 Carefarm1414005828.01.2026
HerstellerinformationAcetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mgAcetylsalicylsäurePanpharma27.01.2026
HerstellerinformationLuminal®PhenobarbitalDesitin Arzneimittel26.01.2026
HerstellerinformationlnfectoCillin®PhenoxymethylpenicillinlnfectoPharm Arzneimittel und Consilium23.01.2026
HerstellerinformationGlycerol 85 % BiB, 5 LFagron0460686323.01.2026
ChargenrückrufVenlafaxin beta retard 37,5 mg Hartkapseln, retardiertVenlafaxinbetapharm Arzneimittel0162459923.01.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenVersorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt - Update31.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Acetylsalicylsäure-haltige Arzneimittel in intravenöser Darreichungsform festgestellt25.07.2025
Information der Institutionen und BehördenDabigatranetexilat AL 110 mg und 150 mg Hartkapseln: Probleme bei der Entnahme aus dem Abziehblister22.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa14.07.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Methylphenidat Zentiva: vermehrt Meldungen zu Problemen bei der Entnahme aus dem kindergesicherten Blister08.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt - Update04.07.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK: Bedenkliche Rezepturarzneimittel Stand Juni 202501.07.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Angusta 25 Mikrogramm Tabletten (Misoprostol): Berichte über Überdosierung und kontraindizierte Anwendung bei bereits eingesetzter Wehentätigkeit30.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder30.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt - Update12.06.2025

Information der Institutionen und Behörden

28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 13. Dezember 2014 ist die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (1). In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) wird für das Betäubungsmittel Lisdexamfetamindimesilat eine Höchstverschreibungsmenge von 2100 mg festgelegt. Lisdexamfetamin ist im Fertigarzneimittel Elvanse® 30 mg, 50 mg und 70 mg Hartkapseln enthalten, das im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen bei Kindern ab 6 Jahren als Mittel der zweiten Wahl eingesetzt wird. Darüber hinaus wird Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5 BtmVV geändert: In Fällen, in denen der Arzt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben hat, genügt auf der Betäubungsmittelverschreibung künftig der ärztliche Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung. Der genaue Wortlaut »gemäß schriftlicher Anweisung« ist nicht mehr vorgeschrieben. Die alte Vorschrift hatte wiederholt Anlass zu Retaxationen gegeben. In die Anlagen I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes werden etwa 30 neue gesundheitsgefährdende psychoaktive Substanzen (unter anderem Amphetamin-Derivate, Cannabinoide) aufgenommen. Weiter umfasst die Änderungsverordnung einige Änderungen in den Paragrafen 5a »Substitutionsregister« und 5b »Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen«, die überwiegend die Ärzte beziehungsweise Behörden betreffen. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt. In diesem Zusammenhang möchte die AMK darauf hinweisen, dass für Verordnungen nach dem 31. Dezember 2014 die Verwendung der neuen BtM-Rezepte (neun-stellige Rezeptnummer) vorgeschrieben ist. Alte BtM-Rezepte dürfen folglich nach dem 7. Januar 2015 nicht mehr beliefert werden (2). / Quelle www.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I ---> 2014 --> Nr. 57 vom 12. Dezember 2014 --> Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften BfArM; Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen ab dem 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden www.bfarm.de --> Presse --> Pressemitteilung Nr. 13/14 (16. September 2014)