In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinDontisanin magensaftresistente Tabletten, 40 Stück, alle ChargenBromelainSanofi-Aventis Deutschland0165431815.12.2015
Rückrufe allgemeinMicroklist Rektallösung, »EurimPharm«, 12 und 50 Stück, Klistiere, alle ChargenEurimPharm Arzneimittel07036260
07036277
15.12.2015
Rückrufe allgemeinStrophantab, 100 Stück, Tabletten, alle Chargen0432908515.12.2015
ChargenüberprüfungenOvarium bovina, diverseDHU Arzneimittel07248973
07224814
07224748
15.12.2015
HerstellerinformationFarydak PanobinostatNovartis Pharma11126425
11126431
11126448
15.12.2015
Rückrufe allgemeinAtacand Plus 16 mg / 12,5 mg »axicorp«, 98 Stück, Tabletten, alle ChargenCandesartan + Hydrochlorothiazidaxicorp Pharma0538271022.12.2015
Rückrufe allgemeinBicalutamid beta 50 mg, 30 und 90 Stück, Filmtabletten, alle ChargenBicalutamidbetapharm Arzneimittel06715846
06715852
22.12.2015
Rückrufe allgemeinCutistad, 20 g und 50 g, Creme, alle ChargenClotrimazolStada03127103
03127126
22.12.2015
ChargenrückrufDuodart 0,5 mg / 0,4 mg »Emra-Med«, 90 Stück, HartkapselnDutasterid, TamsulosinEmra-Med Arzneimittel0976452622.12.2015
ChargenrückrufNova T, Intrauterinpessar, diverseJenapharm02330061
02330078
22.12.2015
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: COVID-19-Impfung – Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren helfen07.01.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet 12.01.2021
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 2. Halbjahr 2020 (PZ 27 bis 52/53) 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Hinweis: Informationen zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 28.01.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Anordnungen zu kindergesicherten Verpackungen aufgehoben28.01.2021
Information der Institutionen und BehördenFDA: Xeljanz® (▼, Tofacitinib): Erhöhtes Risiko für schwerwiegende kardiale Ereignisse sowie Tumore 05.02.2021
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Pneumovax 23® in chinesischer Aufmachung 24.02.2021
Information der Institutionen und BehördenEMA/PRAC: COVID-19 Vaccine AstraZeneca (▼): Untersuchung zu thromboembolischen Ereignissen aufgenommen12.03.2021
Information der Institutionen und BehördenPEI: COVID-19 Vaccine AstraZeneca (▼): Impfungen in Deutschland ausgesetzt16.03.2021

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel

Datum:
18.03.2022

AMK / Das BfArM erneuert den Appell des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen, den Empfehlungen zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe von kleinen Packungsgrößen Tamoxifen anstatt der üblichen 100 Tabletten zu folgen (1). Nur so kann eine Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit Tamoxifen bis Mai 2022 gelingen.

Laut BfArM werden zunehmend Hinweise übermittelt, dass weiterhin und allem Anschein nach vorzugsweise die Packungsgröße N3 verordnet und, z.B. als 5 Packungen á 20 Tabletten, abgegeben wird. Dieses Vorgehen widerspricht dem Beiratsbeschluss vom 9. Februar 2022.

Derzeit scheinen noch immer Vorbehalte bei Fragen der Erstattung von kleinen Packungsgrößen zu bestehen. Es wird daher nochmals daran erinnert, dass der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen empfohlen hat, kleinere Packungsgrößen (z.B. 30 Tabletten), oder Arzneimittel mit einer geringeren Stärke (z. B. 2 Tabletten à 10 mg) in der Zeit des Liefer-/Versorgungsengpasses ohne Retaxationen den Apotheken zu erstatten. Diese ärztlichen Verschreibungen sollen auch nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen miteinbezogen werden. Bei diesbezüglichen Nachfragen empfiehlt die AMK den Apotheken, sich mit ihrem Landesapothekerverband in Verbindung zu setzen.

Das BfArM bittet in diesem Zusammenhang um Informationen, die auf entsprechende Problemsituationen hinweisen. Die prognostizierte Verfügbarkeit Tamoxifen-haltiger Arzneimittel bis Ende April 2022 sowie die aktuellsten Informationen zu den importierten Arzneimitteln wie Produktnamen und Angaben zu Packungsgröße, Stärke (mg), Chargennummer und PZN sind auf der BfArM-Website abrufbar (2).

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
1)    BfArM an AMK (E-Mail Korrespondenz); Appell des Beirates für Liefer- und Versorgungsengpässe an Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen zur Verordnung und Abgabe tamoxifenhaltiger Arzneimittel bis Ende April 2022 (17. März 2022)
2)    BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Tamoxifen (Zugriff am 18. März 2022)