AMK / Ab dem 1. April 2026 tritt die Änderung der
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) § 40c zum Austausch von biotechnologisch
hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken in Kraft
(1). Biologika/Biosimilars unterliegen damit künftig der rabatt-
beziehungsweise rahmenvertragsgesteuerten Substitution bei Abgabe in
Apotheken.
Die AMK weist darauf hin, dass sich hieraus für die Apotheken eine
erhöhte Verantwortung im Medikationsprozess ergibt. Unterschiede in
Zusammensetzung und Beschaffenheit der Biologika sowie insbesondere
deren Handhabung mittels unterschiedlicher Applikationssysteme können
Risiken für die Arzneimittel(therapie)sicherheit sowie die Adhärenz
bedingen (2).
Ein wesentliches Risiko stellen dabei Anwendungsfehler dar, die sich
beispielsweise aus unterschiedlichen Auslöse- und
Sicherheitsmechanismen, variierendem Kraftaufwand bei der Applikation,
Entleerungsstörungen oder abweichender Bedienlogik der
Applikationssysteme ergeben und zu Fehlanwendungen, unvollständiger
Applikation oder Unterdosierung führen können (3-5). Eine unzureichende
Einweisung erhöht dieses Risiko und kann darüber hinaus zu
Verunsicherung der Patienten und im Einzelfall zu einem
Vertrauensverlust oder ausbleibender Anwendung führen. Bei
Handhabungsproblemen sollte geklärt werden, ob eine Substitution
stattgefunden hat und ob das verwendete Device dem Patienten vertraut
ist.
Zudem sind Pharmakovigilanz-relevante Aspekte zu berücksichtigen.
Aufgrund biologischer Variabilitäten können Nebenwirkungen
chargenspezifisch auftreten, weshalb bei Spontanberichten eine
eindeutige Chargendokumentation erforderlich ist. Zur Sicherstellung der
Rückverfolgbarkeit bittet die AMK darum, Arzneimittel- und
Chargenbezeichnung eindeutig auf dem AMK-Meldebogen zu dokumentieren.
Biologika/Biosimilars mit proteinbasierter Struktur sind empfindlich
gegenüber Temperaturabweichungen und mechanischem Stress, was
Stabilität, Wirksamkeit und Sicherheit beeinträchtigen kann. Dies ist
beim Umgang mit Reklamationsmustern zu berücksichtigen.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, den Austausch von
Biologika im Sinne der Arzneimittel(therapie)sicherheit aktiv zu
begleiten, insbesondere durch eine geeignete Einweisung in die Anwendung
der jeweiligen Applikationssysteme, verbunden mit einer gezielten
Nachfrage zu möglichen Anwendungsproblemen im Therapieverlauf. Sofern im
Einzelfall eine sichere und sachgerechte Anwendung durch den Patienten
nicht gewährleistet erscheint, ist die Prüfung und gegebenenfalls
Anwendung pharmazeutischer Bedenken erforderlich.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (unter Angabe
der Chargennummer) sowie Beobachtungen zu Anwendungs- und
Handhabungsproblemen konsequent zu melden, um mögliche Risiken
frühzeitig erkennen und bewerten zu können. /
Quellen
1.) BMG; Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen
Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: § 40c
(neu) – Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen
Fertigarzneimitteln durch Apotheken vom 4. Dezember 2025 (BAnz AT
27.02.2026 B3). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. März 2026)
2.)
AMK; AMK-Stellungnahme zur vorgesehenen rabattvertragsgesteuerten
»automatischen Substitution« von Biologika/Biosimilars in öffentlichen
Apotheken. www.arzneimittelkommission.de à Publikationen (Zugriff am 23.
März 2026)
3.) AMK/ZL; Mounjaro® (▼, Tirzepatid) KwikPen®: Vermehrt
Meldungen zu Problemen bei der Entnahme der letzten Dosis. Pharm. Ztg.
2025, (170) 6:81.
4.) AMK/ZL; Aimovig® (Erenumab) 70 mg und 140 mg
Injektionslösung im Fertigpen: vermehrt Meldungen zu nicht auslösenden
Fertigpens bei Selbstinjektion. Pharm. Ztg. 2026 (171) 1-2:93.
5.)
AMK; Risiko fehlgeschlagener Injektionen bei Etanercept-haltigen
Arzneimitteln: Bei Verdacht auf einen defekten Auslösemechanismus sind
auch Anwendungsfehler in Betracht zu ziehen. Pharm. Ztg. 2020 (165)
30:65.