Aktualisierung der AMK vom 25. März 2026: In einer
Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 17.
Februar 2026 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest,
dass der Versorgungsmangel von antibiotikahaltigen Säften für Kinder mit
den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim
in Deutschland nicht mehr besteht (3).
AMK am 30. Juni 2025 / Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des
Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 19. April 2023 (siehe Pharm. Ztg. 2023
Nr. 18, Seite 87) hatte das BMG einen Versorgungsmangel
Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder in Deutschland festgestellt.
Das BMG stellt mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des
Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 nun fest, dass der
Versorgungsmangel bei Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit den
Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim
fortbesteht, da nach Information des BfArM weiterhin eine kritische
Versorgungslage vorliegt (1, 2).
Demgegenüber hat sich nach Information des BfArM die Versorgungslage
mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit anderen als den zuvor
genannten Wirkstoffen grundsätzlich stabilisiert. Der mit Bekanntmachung
vom 19. April 2023 festgestellte Versorgungsmangel besteht insoweit
nicht mehr.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im
Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für
Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des
Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 (BAnz AT 26.06.2025 B6).
www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. Juni 2025)
2) BfArM;
Aufhebung und Eingrenzung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 AMG.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen →
Lieferengpässe → Antibiotika für Kinder (Zugriff am 30. Juni 2025)
3) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom
17. Februar 2026 (BAnz AT 25.03.2026 B2). www. bundesanzeiger.de
(Zugriff am 25. März 2026)