AMK / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt im
Bundesanzeiger vom 23. Juni 2016 bekannt, dass in Deutschland aufgrund
eines Produktionsausfalls des in der Grundimmunisierung von Kindern
verwendeten hexavalenten Impfstoffs gegen Diphtherie, Tetanus,
Pertussis, Hepatits B, Poliomyelitis und Haemophilus-influenzae-Typ b
(Infanrix hexa®) die Notwendigkeit der Bereitstellung
spezifischer Arzneimittel nach § 79 (Ausnahmeermächtigungen für
Krisenzeiten) Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes besteht (1). Diese
Ausnahmeermächtigung soll eine schnelle Reaktion der zuständigen
Behörden bei einer plötzlich eintretenden Notsituation in der
Arzneimittelversorgung ermöglichen.
Daraus folgt, dass als Ersatz für den in Deutschland zugelassenen
Impfstoff Infanrix hexa® nun der Impfstoff Hexyon® aus Frankreich und
aus Italien zur Verfügung steht (2). Ein Einzelimport nach § 73 Absatz 3
ist nicht erforderlich. Die Impfstoffchargen aus Frankreich und Italien
werden vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ebenso wie deutsche
Impfstoffchargen geprüft und freigegeben. Die Chargenbezeichnungen
lauten:
- L03453VR (Ware aus Frankreich) und
- L03231V (Ware aus Italien) (2).
Dem auf französisch oder auf italienisch beschrifteten Impfstoff liegt eine deutschsprachige Produktinformation bei.
Weitere Informationen zu Lieferengpässen von Human-Impfstoffen finden Sie online auf den Webseiten des PEI (www.pei.de).
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Impfstoff-Lieferengpässen zu informieren. /
Quellen
- Bundesministerium
für Gesundheit; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des
Arzneimittelgesetzes vom 23. Juni 2016 (BAnz AT 27.06.2016 B4).
www.bundesanzeiger.de
- PEI; Auflistungen der Lieferengpässe von Human-Impfstoffen, Infanrix hexa Meldedatum 25. Mai 2016. www.pei.de ->
Arzneimittel -> Impfstoffe -> Lieferengpässe -> Listen ->
Auflistungen der Lieferengpässe von Humanimpfstoffen -> Infanrix hexa
-> Zusatzinformation -> Mögliche Engpässe bei
Sechsfach-Kombinationsimpfstoffen (28. Juni 2016)