Zaltrap® (Aflibercept) ist in Kombination mit einer
Chemotherapie (Irinotecan/5-Fluorouracil/Folinsäure (FOLFIRI)) zugelassen zur
Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (MCRC), das
unter oder nach einem Oxaliplatin-haltigen Regime fortgeschritten ist.
Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über Fälle von
Osteonekrosen des Kieferknochens bei mit Aflibercept behandelten
Krebspatienten. Bei einigen Fällen wurden eine Begleitbehandlung mit intravenös
angewendeten Bisphosphonaten und/oder invasive zahnmedizinische Eingriffe
berichtet; beides sind bekannte Risikofaktoren für Osteonekrosen des
Kieferknochens.
Bei der Therapie mit Aflibercept sollte berücksichtigt werden,
dass es einen zusätzlichen Risikofaktor für die Entwicklung von Osteonekrosen
des Kieferknochens darstellen kann, insbesondere wenn Aflibercept und
intravenös angewendete Bisphosphonate gleichzeitig oder nacheinander
verabreicht werden.
Vor dem Beginn einer Behandlung mit Aflibercept sollten eine
zahnärztliche Untersuchung und geeignete zahnmedizinische Vorsorgemaßnahmen in
Erwägung gezogen werden, da invasive zahnmedizinische Eingriffe ein bekannter
Risikofaktor für Osteonekrosen des Kieferknochens sind. Bei Patienten, die mit
Aflibercept behandelt werden und die zuvor mit intravenös angewendeten
Bisphosphonaten behandelt wurden oder diese aktuell erhalten, sollten invasive
zahnmedizinische Eingriffe nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Fachinformation und die Packungsbeilage werden aktualisiert.
▶ Rote-Hand-Brief zu Zaltrap® (Aflibercept) vom
März 2016
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Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch
Verdachtsfälle) mit.
Auf der Internetseite der AkdÄ finden Sie dafür einen Berichtsbogen, der
auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird. Es besteht darüber
hinaus die Möglichkeit, einen UAW-Verdachtsfall online zu
melden.
Die
Verantwortung für die Erstellung und den Versand von Rote-Hand-Briefen liegt
bei den pharmazeutischen Unternehmen. Rote-Hand-Briefe werden in der Regel
von den zuständigen Behörden (BfArM, PEI) angeordnet und mit ihnen inhaltlich
abgestimmt.
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