Die Zulassungsinhaber intravenöser Tranexamsäure-Formulierungen
informieren in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM über das Risiko
schwerwiegender, einschließlich tödlich verlaufender, Nebenwirkungen
aufgrund einer versehentlichen intrathekalen Verabreichung, meist
aufgrund von Verwechslungen mit injizierbaren Lokalanästhetika.
Tranexamsäure ist indiziert für Erwachsene und Kinder ab einem Jahr
zur Prophylaxe und Behandlung von Blutungen aufgrund einer lokalen oder
generalisierten Hyperfibrinolyse.
Injizierbare Tranexamsäure-Formulierungen sind nur zur intravenösen
Anwendung zugelassen. Sie dürfen nicht intrathekal, epidural, durch
intraventrikuläre Injektion oder durch intrazerebrale Anwendung
verabreicht werden.
Laut Berichten über Medikationsfehler, bei denen das
Antifibrinolytikum versehentlich intrathekal oder epidural appliziert
wurde, handelte es sich meistens um Verwechslungen der
Durchstechflaschen beziehungsweise Ampullen mit denen von
Lokalanästhetika (zum Beispiel Bupivacain, Levobupivacain, Prilocain).
Dabei traten schwerwiegende Nebenwirkungen bei Patienten auf, unter
anderem schwere Rücken-, Gluteal- und Unterschenkelschmerzen, Myoklonus
sowie generalisierte Krampfanfälle und Herzrhythmusstörungen, welche
teilweise zu einem verlängerten Krankenhausaufenthalt und Tod führten.
Medizinisches Fachpersonal sollte sich einer möglichen Verwechslung
zwischen Tranexamsäure und anderen injizierbaren Arzneimitteln bewusst
sein, insbesondere wenn intrathekal zu verabreichende Injektionsprodukte
während desselben Behandlungsverfahrens angewendet werden. Um das
Verwechslungsrisiko zu reduzieren, sollten Tranexamsäure-haltige
Spritzen klar gekennzeichnet sein und getrennt von injizierbaren
Lokalanästhetika aufbewahrt werden.
Die Produktinformationen sowie äußeren Umhüllungen betroffener
Tranexamsäure-haltiger Arzneimittel werden aktualisiert. Weitere
Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der
Anwendung von Tranexamsäure-haltigen Arzneimittel sind bitte unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Rote-Hand-Brief zu intravenösen
Tranexamsäure-haltigen Formulierungen. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Pharmakovigilanz → Risikoinformationen (11. Dezember 2025)