AMK / Die Firma Denk Pharma GmbH & Co. KG informiert über das
befristete Inverkehrbringen von Doxy-Denk 100 mg, Tabletten, und
Doxycyclin Denk 200 mg, Filmtabletten, in englischer, französischer und
portugiesischer Aufmachung. Die Packungen sind nicht mit einer
deutschsprachigen Gebrauchsinformation versehen. Die Gestattung basiert
auf §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) und gilt
bis zum 31. August 2025, um einer drohenden versorgungsrelevanten
Lieferengpasssituation entgegenzuwirken (1).
Das Antibiotikum ist
angezeigt bei Infektionen, die durch Doxycyclin-empfindliche
Krankheitserreger verursacht sind, insbesondere bei Infektionen der
Atemwege sowie des HNO-Bereiches, des Urogenital- und Magen-Darm-Trakts.
In
der ABDA-Datenbank sind betroffene Produkte mit dem Länderkürzel
Kameruns (CMR) gelistet. Laut Firma ist die Ware nicht serialisiert und
kann daher nicht in securPharm ausgebucht werden. Der Vertrieb erfolgt
über den pharmazeutischen Großhandel sowie direkt über die Firma
voraussichtlich ab dem 1. September 2024 (2).
Weitere Informationen, wie ein QR-Code zur deutschsprachigen Gebrauchsanweisung, können dem Informationsschreiben der Firma entnommen werden.
Die
AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, bei der Abgabe betroffener
Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im
Zusammenhang mit der Anwendung von Doxycyclin-haltigen Arzneimitteln
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BfArM; Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom
18.07.2024 - befristet bis zum 31.08.2025. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und
ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 26. August 2024)
2) Denk Pharma GmbH & Co. KG an AMK (E-Mail-Korrespondenz);
Inverkehrbringung von Doxy-Denk 100 mg Tabletten, Doxycyclin Denk 200 mg
Filmtabletten. (16. August 2024)