AMK / Das BfArM informiert über aktuelle Entwicklungen zu den in
Deutschland identifizierten Fälschungen von Ozempic® (Semaglutid); die
AMK informierte darüber (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 46, Seite 91).
In
den vergangenen Monaten haben sich keine neuen Hinweise auf weitere
Fälschungen von Ozempic® in Deutschland innerhalb der legalen
Vertriebskette ergeben. Daher wurde in einer Bund-Länder Abstimmung
vereinbart, dass ab sofort die Empfehlung vom 11. Oktober 2023 an die
Apotheken, zur Öffnung jeder Packung von Ozempic® zwecks Prüfung auf
Fälschungsmerkmale der Primärverpackung (Pen) entfällt.
Diese
Empfehlung wurde damals ausgesprochen, da die Fälschung anhand der
Sekundärverpackung nur schwer bis gar nicht erkennbar sei. Das BfArM
dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für den geleisteten
Mehraufwand.
Mit securPharm steht weiterhin ein funktionierendes
System zur Verfügung, mit dem der Versuch einer doppelten Ausbuchung
sofort identifiziert und unmittelbar ein Alarm ausgelöst wird. Nähere
Informationen sind der Mitteilung auf der BfArM-Website zu entnehmen.
Auch
die AMK möchte sich explizit für den geleisteten Einsatz der
Apothekerinnen und Apotheker im Sinne der Arzneimittelsicherheit und des
vorbeugenden Patientenschutzes bedanken und bittet weiterhin um erhöhte
Aufmerksamkeit, insbesondere bei der Prüfung vorliegender Rezepte. Die
Empfehlungen des BfArM zur Vermeidung eines Off-label-Einsatzes von
Ozempic® gelten unverändert fort (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 15, Seite
55).
Die AMK steht mit dem BfArM weiter in engem Austausch und
wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unverzüglich informieren. Risiken
im Zusammenhang mit Semaglutid-haltigen Arzneimitteln sind bitte unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Fälschung des Arzneimittels Ozempic®: aktuelle Informationen.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Rapid Alert
System → Arzneimittelfälschungen (Zugriff am 15. Februar 2024)