Aktualisierung der AMK vom 18. August 2023: Die Firma medac GmbH informiert mittels Informationsschreiben,
dass die Anwendungseinschränkungen bei intravenöser Gabe aufgehoben
werden. Hintergrund hierfür ist eine Anpassung der Produktion (3).
AMK
/ Die Firma medac GmbH informiert in Abstimmung mit der zuständigen
Aufsichtsbehörde und dem BfArM mittels Rote-Hand-Brief zur
Anwendungseinschränkung von Mitomycin medac 1 mg/ml bei intravenöser
Gabe (1). Diese soll bis auf weiteres nur noch unter Verwendung eines
Partikelfilters (Porengröße 5 µm) erfolgen.
Das zytostatisch wirkende Antibiotikum wird als Mono- oder Kombinationstherapie bei verschiedenen Tumorerkrankungen angewendet.
Im Rahmen eines fortlaufenden Stabilitätsprogramms wurden in einigen
Chargen sichtbare Partikel festgestellt. Es handelte sich dabei um
Mitomycin-Polymere, die bei intravenöser Anwendung zu thromboembolischen
Ereignissen im Kapillargewebe führen können. Durch Verwendung eines
geeigneten Partikelfilters soll einer thromboembolischen Komplikation
wirksam vorgebeugt werden.
Demgegenüber bestünde bei
Mitomycin-haltigen Arzneimitteln der Firma, die ausschließlich zur
Rezidivprophylaxe bei oberflächlichem Harnblasenkarzinom zugelassen
sind, sowie bei Mitomycin medac 1 mg/ml bei intravesikaler Anwendung
nach derzeitiger Einschätzung kein Risiko für Patienten (2). Weitere
Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Die AMK bittet ApothekerInnen belieferte Institutionen angemessen zu
informieren. Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Rekonstitution
und Anwendung von Mitomycin sind bitte unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
Medac GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief
Mitomycin-haltige Arzneimittel medac GmbH / Bitte um Publikation. (1.
November 2021)
2) AMK an Medac GmbH (E-Mail-Korrespondenz) (2. November 2021)
3)
Medac GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief
Mitomycin-haltige Arzneimittel medac GmbH / Bitte um Publikation. (17.
August 2023)