AMK / Die Zulassungsinhaber Tolperison-haltiger Arzneimittel erinnern in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM mittels Rote-Hand-Brief an die negative Nutzen-Risiko-Bewertung bei Off-Label-Anwendung.
Ein 2013 vom BfArM initiiertes europäisches Risikobewertungsverfahren
führte zur Indikationseinschränkung des zentral wirksamen Muskelrelaxans
auf die symptomatische Behandlung von Spastizität bei Erwachsenen nach
einem Schlaganfall. Für andere Anwendungsgebiete wurden keine
ausreichenden Wirksamkeitsbelege erbracht. Zudem traten
Überempfindlichkeitsreaktionen bis hin zu schweren anaphylaktischen
Reaktionen auf, was für diese Anwendungsgebiete zur negativen
Risiko-Nutzen-Bewertung führte (siehe Pharm. Ztg. 2013 Nr. 9, Seite
116).
Aktuelle Daten aus verschiedenen europäischen Ländern
zeigen jedoch, dass sich dort das Verschreibungsverhalten für Tolperison
seither nicht tiefgreifend geändert hat. Deshalb informieren die
Zulassungsinhaber nun erneut:
- Tolperison ist seit 2013
ausschließlich zur symptomatischen Behandlung der Spastizität nach einem
Schlaganfall bei Erwachsenen zugelassen.
- Die
Off-Label-Anwendung von Tolperison setzt Patienten einem Risiko für z.
B. Überempfindlichkeitsreaktionen, bis hin zu anaphylaktischen
Reaktionen oder anaphylaktischem Schock, bei einem nicht nachgewiesenen
Nutzen aus.
- Patienten sollen auf das Risiko von
Überempfindlichkeitsreaktionen und die ggf. zu ergreifenden Maßnahmen
(Abbruch der Behandlung, sofortiges Aufsuchen medizinischer Hilfe) beim
Auftreten solcher Reaktionen hingewiesen werden.
Weitere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei der Anwendung von Tolperison sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief Tolperison, T:02.06.2020. (18. Mai 2020)