AMK / Aufgrund des zweifach erhöhten Risikos für angeborene
Fehlbildungen bei Föten informiert die Firma Novartis Pharma GmbH in
Abstimmung mit der EMA und dem BfArM mittels Rote-Hand-Brief über neue
Kontraindikationen bei der Anwendung von Gilenya® (Fingolimod).
Der
Sphingosin-1-Phosphat-(S1P)-Rezeptormodulator ist indiziert zur
krankheitsmodifizierenden Monotherapie der hochaktiven
schubförmig-remittierend verlaufenden Multiplen Sklerose bei Patienten
ab zehn Jahren.
Der durch Fingolimod modulierte S1P-Rezeptor ist
während der Embryogenese an der Gefäßbildung beteiligt. Nach
Markteinführung wurden Daten gewonnen, die darauf hindeuten, dass Kinder
von Müttern, die während der Schwangerschaft Fingolimod eingenommen
hatten, ein zweifach erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen
besitzen. Schwere Fehlbildungen am Herzen und an den Nieren sowie
Anomalien der Muskeln und Knochen wurden am häufigsten berichtet. Das
erhöhte Risiko ist im Vergleich zur Fehlbildungsrate in der
Allgemeinbevölkerung zu sehen; diese liegt bei zwei bis drei Prozent.
Ärzten rät die Firma zu folgenden Maßnahmen:
- Vor
Beginn und während der Behandlung mit dem Immunsuppressivum sollte
sichergestellt werden, dass die Patientinnen über das Risiko schädlicher
Auswirkungen auf den Fötus informiert sind.
- Vor Therapiebeginn müssen Patientinnen einen negativen Schwangerschaftstest vorlegen.
- Patientinnen sollen während der Therapie und zwei Monate nach Ende der Behandlung eine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden.
- Bei einer geplanten Schwangerschaft ist das Immunsuppressivum zwei Monate vorher abzusetzen.
Sollte
eine Schwangerschaft bei einer mit Fingolimod behandelten Patientin
festgestellt werden, muss das Arzneimittel in Rücksprache mit dem Arzt
abgesetzt werden und eine medizinische Beratung zu den Risiken für den
Fötus stattfinden. Die Schwangerschaft soll u. a. mittels
Ultraschalluntersuchungen engmaschig betreut werden.
Weitere Informationen können dem
Rote-Hand-Brief entnommen werden. Das aktuelle Schulungsmaterial wird angepasst.
Unerwünschte
Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Gilenya®
sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief Gilenya T.02.09.2019. (19. August 2019)