AMK / Die Firma Boehringer Ingelheim GmbH und Co. KG informiert in
Absprache mit dem BfArM über die Zulassungserweiterung für Actilyse®
(Alteplase), Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-
bzw. Infusionslösung, für Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren mit
akutem ischämischem Schlaganfall. Bisher war das Antithrombotikum für
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugelassen.
Da zum
derzeitigen Zeitpunkt nur wenige Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit
bei Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren vorliegen, ist weiterhin eine
systematische Datenerfassung erforderlich.
Neben der Sammlung von
Spontanberichten zu unterwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) wird
empfohlen, Actilyse®-Patienten der entsprechenden Altersgruppe unter
www.sitsinternational.org zu registrieren und Daten zur Sicherheit und
Wirksamkeit von Actilyse® an das unabhängige SITS (Safe Implementation
of Treatments)-Register zu übermitteln. Das SITS-Register ist ein
internationales, medizinisch-wissenschaftliches Schlaganfall-Netzwerk
und steht allen interessierten Krankenhäusern oder Kliniken kostenlos zu
Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Einsatz von
Actilyse® andere Ursachen, die einen akuten ischämischen Schlaganfall
vortäuschen können (Stroke Mimics), ausgeschlossen und die
thromboembolische ischämische Läsion durch geeignete bildgebende
Verfahren bestätigt werden sollen. Bei Anwendung von Actilyse® an
Patienten zwischen 16 und 17 Jahren soll stets eine
patientenindividuelle Nutzen-Risiko-Bewertung erfolgen. Die Behandlung
ist gemäß den Anweisungen der Fachinformation für Erwachsene
vorzunehmen. Nähere Informationen können dem
Informationsbrief entnommen werden.
Die
AMK bittet ApothekerInnen belieferte Institutionen angemessen zu
informieren und unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit
der Anwendung von Alteplase unter www.arzneimittelkommission.de zu
melden. /
Quellen
BfArM an AMK (Email-Korrespondenz); Informationsbrief Actilyse. (18. Juni 2018)