In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufHerceptin 150 mg, 1 Stück, Trockensubstanz ohne LösungsmittelTrastuzumabCancernova Onkologische Arzneimittel0972622413.10.2015
ChargenrückrufMetobeta 50, 100 Stück, TablettenMetoprololtartratbetapharm Arzneimittel0480188913.10.2015
ChargenrückrufBravelle 75 I.E.UrofollitropinFerring Arzneimittel04482639
04482645
04759785
20.10.2015
ChargenrückrufSimva Aristo 80 mg, diverseSimvastatinAristo Pharma10100228
10100234
20.10.2015
ChargenrückrufVenoruton Emulgel Heparin, 100 g, GelHeparin-NatriumNovartis Consumer Health0462964020.10.2015
Rote-Hand-BriefeXalkoriCrizotinibPfizer Pharma20.10.2015
HerstellerinformationZelboraf®Vemurafenib Roche Pharma20.10.2015
ChargenrückrufHepa-Merz Granulat 3000, diverseOrnithinaspartatMerz Pharmaceuticals07620616
07620622
07620639
07620645
27.10.2015
ChargenrückrufKa-Vit, Tropfen zum Einnehmen, diversePhytomenadionInfectopharm Arzneimittel und Consilium27.10.2015
ChargenrückrufMoringa Pulver Bio, 100 g, PulverMoringablätterBiologische Präparate Dr. Groß0684569027.10.2015
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG: Mengenbeschränkte Belieferung bzw. Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln durch Hersteller, pharmazeutische Großhändler und Apotheken 24.03.2020
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 31.03.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Übersicht zu den zentral beschafften Arzneimitteln zur (Off-Label) Behandlung von COVID-1901.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung von 2 Chargen Pneumovax® 23 aus Japan mit begrenzter Haltbarkeit01.04.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer zugelassenen Indikationen 03.04.2020
Information der Institutionen und Behörden„Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper: Risiko von Fehlinterpretationen 09.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Bläschenförmige Hautreaktionen nach Shingrix® (▼)-Impfung: Aufruf zur Teilnahme an Beobachtungsstudie 21.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC: Ibuprofen-haltige Arzneimittel: Risiko für akute generalisierte exanthemische Pustulose 23.04.2020
Information der Institutionen und BehördenÄquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile) 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Prevenar 13® in englischer Aufmachung 28.04.2020

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Packungen nach § 79 Abs. 5 AMG importierter Tamoxifen-haltiger Arzneimittel sind vorrangig abzugeben

Datum:
26.04.2022

AMK / Das BfArM ordnet mittels Bescheid vom 19. April 2022 an, dass der pharmazeutische Großhandel Packungen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel, die nach § 79 Abs. 5 AMG importiert wurden, vorrangig abzugeben hat. Dies schließt auch Fälle ein, in denen sich die Bestellung von Apotheken beim Großhandel auf ein anderes und beim Großhandel verfügbares Tamoxifen-haltiges Fertigarzneimittel bezieht (1). Es ist zunächst notwendig, die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten Arzneimittel aufzubrauchen, sonst ist davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem gravierenden Versorgungsengpass kommt.

Die Maßnahme kann das BfArM auf Basis des gemäß § 79 Absatz 5 AMG durch das BMG festgestellten Versorgungsmangels Tamoxifen-haltiger Arzneimittel anordnen. Zuletzt appellierte das BfArM zu einer konsequenten Verordnung und gleichmäßiger Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel zur Abmilderung des Versorgungsmangels (2).

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
1)    BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anordnung gemäß § 52b Abs. 3d AMG. (22. April 2022)
2)    AMK; BMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel. Pharm. Ztg. 2022, (167) 12:77.