In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 321-330 von 3048.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufKaliumiodidFagron00940364
08564825
08564802
27.09.2023
Rückrufe allgemeinTopiramat-neuraxpharm® 25, 50, 100 und 200 mgneuraxpharm Arzneimittel02091490
02091515
02091521
02091596
02094732
02094749
02095401
02095677
02095714
02095944
02096010
02096027
27.09.2023
Rote-Hand-BriefeInfectocillin®PhenoxymethylpenicillinInfectoPharm Arzneimittel und Consilium 26.09.2023
ChargenrückrufCarbamazepin AristoCarbamazepinAristo Pharma00605772
00605789
00607417
00612341
00614096
00615380
26.09.2023
ChargenrückrufDoppelherz system Zink Immun Tabletten, 30 und 100 StückQueisser Pharma15611554
15611560
25.09.2023
ChargenrückrufLisinopril 20 HeumannLisinoprilHeumann Pharma & Co. Generica KG0047648725.09.2023
Rote-Hand-BriefeVaxneuvance®Merck Sharp & Dohme B. V.20.09.2023
HerstellerinformationTostran® 2 %TestosteronKyowa Kirin20.09.2023
ChargenrückrufBaclofen-neuraxpharm® 10 mg, 20, 50 und 100 TablettenBaclofenneuraxpharm Arzneimittel09228590
09228609
09228615
19.09.2023
Rückrufe allgemeinZoledonZoledronsäureeffect pharma15878352
15878369
19.09.2023
Zeige Ergebnisse 321-330 von 520.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Fälschungen von Cialis® 20 mg Filmtabletten in den Niederlanden entdeckt17.10.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Nachtrag zur Fälschung des Arzneimittels Abraxane 5 mg/ml, Pulver zur Herstellung einer Infusionssuspension10.10.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Weitere Informationen im Fälschungsfall Velcade 3,5 mg10.10.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Apotheken können neuen RSS-Feed zu Lieferengpässen abonnieren26.09.2017
Information der Institutionen und BehördenWHO: Desloratadin- und Loratadin-haltige Arzneimittel: Gewichtszunahme bei Kindern beobachtet19.09.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Erneute Ergänzung zum Fälschungsfall Velcade 3,5 mg12.09.2017
Information der Institutionen und BehördenSchriftliche Anhörung gemäß Stufenplanverfahren zu Andromedotoxin/Grayanotoxin-haltigen homöopathischen Arzneimitteln: Maßnahmen zur Risikominimierung geplant.05.09.2017
Information der Institutionen und Behörden05.09.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Nachtrag zu Fälschungen des Arzneimittels Velcade 3,5 mg Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung22.08.2017
Information der Institutionen und BehördenBVL: Tierarzneimittel Bravecto (Fluralaner): Krämpfe und Lethargie als sehr seltene Nebenwirkung in Fachinformation zu ergänzen22.08.2017

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
02.04.2019

AMK / Am 28. März wurde die Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 15. März 2019 zugestimmt (siehe auch unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung“ in der PZ Nr. 15/2019).

Durch die Änderungsverordnung wurde § 3b neu eingefügt. Dieser schreibt vor, dass bei oral anzuwendenden Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf von 30 Tagen nicht übersteigen darf. Die Gültigkeit dieser Verschreibungen ist auf sechs Tage nach der Ausstellung begrenzt.

Wichtige Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt.

  • Die Position „Diclofenac“ wird um die äußerliche Anwendung als Pflaster erweitert und konkretisiert. Demnach sind Pflaster zum äußeren Gebrauch ohne weiteren Zusatz arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg je abgeteilter Arzneiform von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Hydrocortison und seine Ester“ wird um eine weitere Ausnahme von der Verschreibungspflicht ergänzt: „in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch (…) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen“.
  • Levocetiricin wird in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr von der Verschreibungspflicht ausgenommen.

Außerdem wurden elf Wirkstoffe, wie Distickstoffmonoxid, Letermovir (Prevymis®), Rucaparib (Rubraca®) und Semaglutid (Ozempic®), der Verschreibungspflicht unterstellt. Die Position „Gonadorelin[6-D-Phe]acetat zur Anwendung bei Tieren“ wurde gestrichen.

Die Änderungen sind nun zum 1. April 2019 wirksam geworden. Die Änderung der Position „Distickstoffmonoxid“ tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9, 28. März 2019, Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 366-367