AMK / Die Firma Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
erinnert in Abstimmung mit dem PEI mittels Rote-Hand-Brief über das
Risiko von BCG-Infektionen, und informiert über die Einführung einer
Patientenkarte.
Die Therapie mit BCG medac kann eine BCG-Infektion
verursachen, die unter Umständen über mehrere Jahre latent verläuft.
Laut Einzelfallberichten kann es nach der Behandlung mit dem
Arzneimittel noch lange Zeit nach Beendigung der Therapie zu einem
Aufflammen von latenten BCG-Infektionen kommen, die potenziell tödlich
verlaufen könnten.
BCG-medac, Pulver und Lösungsmittel zur
Herstellung einer Suspension zur intravesikalen Anwendung, wirkt als
nicht-spezifisches Immunstimulans und ist indiziert bei nicht-invasiven
urothelialen Harnblasenkarzinomen. Das Arzneimittel enthält eine
gefriergetrocknete Suspension lebender Bacillus Calmette-Guérin-Bakterien (BCG), die vom Mycobacterium bovis abstammen.
Kennzeichnend
für eine BCG-Infektion sind granulomatöse Pneumonitiden, Abszesse,
infizierte Aneurysmen, infizierte Implantate, infizierte Transplantante
oder Infektionen des umliegenden Gewebes. Laut Bewertung vorliegender
Fallberichte führten die schwierige Diagnostik der Infektion sowie der
verzögerte Therapiebeginn zu tödlichen Ausgängen.
Mit Hilfe einer
Patientenkarte, die u. a. eine Beschreibung der Symptome einer
aufflammenden BCG-Infektion enthält, soll das Bewusstsein für dieses
Risiko erhöht werden. Patienten sollten die Karte stets bei sich tragen,
um im Falle einer systemischen Infektion eine angemessene Behandlung
sicherzustellen. Bis diese Patientenkarte allen BCG-Packungen beiliegt,
bittet die Firma darum, diese den Patienten mitzugeben.
Kontaktinformationen der Firma können dem Rote-Hand-Brief
entnommen werden. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang
mit einer BCG-Therapie sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu
melden. /
Quellen
PEI; Rote-Hand-Brief: BCG-medac. www.pei.de → Arzneimittelsicherheit → Pharmakovigilanz (Zugriff am 27. März 2020)