In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 311-320 von 3514.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPuri-Nethol 50 mg Tabletten, „1 0 1 Carefarm GmbH“Mercaptopurin1 0 1 Carefarm1526736430.05.2025
ChargenrückrufArilin® 500 mgMetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0258787727.05.2025
ChargenrückrufPuri-NetholMercaptopurinEmra-Med Arzneimittel1520133626.05.2025
ChargenrückrufParacetamol SANAVITA 250 mg ZäpfchenParacetamolSanavita Pharmaceuticals1441639423.05.2025
Rote-Hand-BriefeIxchiqValneva Austria22.05.2025
ChargenrückrufPuri-NetholMercaptopurinAspen Pharma Trading Limited0084767622.05.2025
ChargenrückrufEntocort® rektalBudesonidTillotts Pharma1155632122.05.2025
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid-neuraxpharm® 50 mg / 12,5 mg TablettenLevodopa / Benserazidneuraxpharm Arzneimittel09467596
09467627
09467656
21.05.2025
HerstellerinformationToxogonin®Obidoximchlorid20.05.2025
ChargenrückrufIpratropiumbromid 250 µg / ml Stulln, Lösung für einen Vernebler, 50x1 ml und 50x2 mlIpratropiumbromidPenta Arzneimittel11509824
11509830
20.05.2025
Zeige Ergebnisse 311-320 von 604.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Herpes zoster nach Shingrix® (▼)-Impfung: Aufruf zur Meldung von möglichen Risiken nach Applikation 27.08.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Infanrix-IPV + Hib® – Risiko einer Fehlapplikation 13.08.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Hinweise zu Einsendungen von Reklamationsmustern an die AMK 25.07.2019
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Risiko eines Serotonin-Syndroms nach Interaktion von Linezolid mit serotonergen Wirkstoffen 12.07.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 02.07.2019
Information der Institutionen und BehördenOmnitest 5 Blutzuckerteststreifen – gefälschte Importprodukte: Fehlerhafte Messwerte mit Risiko für Hyperglykämien 17.06.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Xarelto® 20 mg, 28 Filmtabletten: Weitere Chargen als Fälschungen identifiziert 14.06.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Xarelto ® 20mg, 28 Filmtabletten, Charge BXHVHC3: mögliche Fälschungen 06.06.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Nepresol® inject – Beschriftung der Lösungsmittel-Ampulle kann zu Applikationsfehlern führen 06.06.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Neue Postanschrift der AMK ab dem 17. Juni 201905.06.2019

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
16.10.2025

AMK / Am 13. Oktober 2025 wurde die 23. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. September 2025 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Durch die Verordnung soll in § 2 Absatz 2a (neu) AMVV eine Ausnahme von bestimmten Pflichtangaben einer Verschreibung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei Opioid-Überdosierung, die für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzugs, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- oder Landespolizei bestimmt sind, vorgesehen werden. Betroffen sind die Angaben zu dem Patienten (Name und Geburtsdatum) sowie der Dosierung.
  • § 3a Absatz 7 AMVV regelt die Informationspflichten von Apotheken gegenüber dem BfArM bei der Abgabe von T-Rezept-pflichtiger Arzneimittel. Dabei soll bei elektronischen T-Rezepten die Übermittlung der Informationen durch den Fachdienst ans BfArM weitergeleitet werden, sobald die Apotheken innerhalb einer Frist von einer Woche die E-Rezept-Fachdienstquittung abrufen. Die übermittelten Informationen werden dabei um die Patientendaten sowie die nach § 17 Absatz 6 Nummer 2, 4 und 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu dokumentierenden Angaben (Namenszeichen der abgebenden Person, Preis des Arzneimittels, bundeseinheitliches Kennzeichen nach § 300 SGB V) bereinigt.
  • Anlage 1 wird wie folgt geändert:
    • In der Position „Naloxon“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen Arzneimittel zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“.
    • In der Position „Prednisolon und seine Ester“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen in Zubereitungen mit Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut in einer Konzentration von 0,2 % Prednisolon in Kombination mit Salicylsäure 0,4 % und in Packungsgrößen bis zu 50 ml zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und einer maximalen Anwendungsdauer von 3 Wochen“.
    • Neben weiteren 11 Positionen, wird auch das in Rezepturen verwendete Polihexanid als verschreibungspflichtig in die Anlage 1 neu eingefügt.

Die Änderungen traten am 14. Oktober 2025 in Kraft. /

 

Quellen
Bundesgesetzblatt; Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 236). www.recht.bund.de (Zugriff am 16. Oktober 2025)