Aktualisierung der AMK vom 20. Dezember 202: Das
vorläufige Ruhen aller Zulassungen Ranitidin-haltiger Arzneimittel wurde
vom BfArM mittels Bescheid vom 6. Dezember 2024 bis zum 2. Januar 2027
verlängert (5).
Aktualisierung der AMK vom 13. Dezember 2022:
Das vorläufige Ruhen aller Zulassungen Ranitidin-haltiger Arzneimittel
wurde vom BfArM mittels Bescheid vom 1. Dezember 2022 bis zum 2. Januar
2025 verlängert (4).
AMK / Das BfArM ordnet per
Bescheid vom 7. Januar 2021 vorläufig das Ruhen aller Zulassungen
Ranitidin-haltiger Arzneimittel bis zum 2. Januar 2023 an (1, 2). Damit
wird ein Beschluss der EU-Kommission von Ende November 2020 national
umgesetzt (siehe auch Pharm. Ztg. 2020 Nr. 19, Seite 75).
Zuvor
hatte der CHMP seine ursprüngliche Stellungnahme erneut überprüft. In
fast allen getesteten Ranitidin-Wirkstoffchargen und Ranitidin-haltigen
Arzneimitteln wurde N-Nitrosodimethylamin (NDMA) oberhalb der
Konzentration gefunden, die gemäß den aktuellen, in ICH M7 (R1)
festgelegten Grundsätzen akzeptabel ist (3). NDMA in Ranitidin-haltigen
Arzneimitteln ist nicht nur als Verunreinigung vorhanden, die sich
während des Herstellungsprozesses bilden kann, sondern auch aufgrund des
Abbaus von Ranitidin als Wirkstoff. Der Abbau von Ranitidin als
Wirkstoff und im Arzneimittel ist derzeit unzureichend beschrieben.
Darüber hinaus schlussfolgerte der Ausschuss, dass das Risiko einer
endogenen Bildung von zusätzlichem NDMA nach der Verabreichung von
Ranitidin derzeit nicht auszuschließen ist und dass weitere
Untersuchungen durchzuführen sind.
Für parenterale Formulierungen
zur Einzelanwendung könnte die potenzielle endogene Bildung von NDMA in
der Niere zwar eine geringere Relevanz haben, was jedoch erst mittels
zusätzlicher experimenteller Daten (in vitro/in vivo) oder Informationen
aus der Literatur gestützt werden müsse.
Angesichts der
Unsicherheiten bezüglich des Risikos einer endogenen Bildung von NDMA
aus Ranitidin und des Abbaus des Wirkstoffs im Laufe der Zeit, der zur
Entstehung von NDMA führt, ist der CHMP daher der Ansicht, dass das
Nutzen-Risiko-Verhältnis für alle Ranitidin-haltigen Arzneimittel
derzeit negativ ist.
Während Daten aus epidemiologischen oder
klinischen Studien kein erhöhtes Krebsrisiko beim Menschen nach der
Anwendung von Ranitidin zeigen, kann dennoch ein theoretisches Risiko
nicht ausgeschlossen werden (3).
Die Maßnahme ist vorläufig
befristet, da die Anordnung dann aufgehoben werden kann, wenn die
Zulassungsinhaber bestimmte Bedingungen erfüllt haben (3).
Die AMK informiert Sie gegebenenfalls an gewohnter Stelle über eventuelle Rückrufe. /
Quellen
1) BfArM; Ranitidin: EMA überprüft ranitidinhaltige Arzneimittel
aufgrund des Nachweises von N-Nitrosodimethylamin (NDMA). www.bfarm.de →
Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen →
Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 11. Januar 2021)
2) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anlage zum Bescheid Ruhen der Zulassung für Ranitidin. (11. Januar 2021)
3) EMA; Ranitidine-containing medicinal products: Annex II/III.
www.ema.eu → Medicines → Human → Referrals (Zugriff am 11. Januar 2021)
4) BfArM; Ranitidin: EMA überprüft ranitidinhaltige Arzneimittel
aufgrund des Nachweises von N-Nitrosodimethylamin (NDMA). www.bfarm.de →
Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen →
Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 13. Dezember 2022)
5)
BfArM; Ranitidin: EMA überprüft ranitidinhaltige Arzneimittel aufgrund
des Nachweises von N-Nitrosodimethylamin (NDMA). www.bfarm.de →
Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen →
Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 20. Dezember 2024)