In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 3091-3092 von 3092.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Gazyvaro®ObinutuzumabRoche1004868601.09.2014
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Cometriq®CabozantinibSobi10357803
10357826
10357832
01.09.2014
Zeige Ergebnisse 521-523 von 523.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Chargenrückruf

Hersteller:
Aristo Pharma
Produkt:
Ebastin Aristo 20 mg, 50 Schmelztabletten
Wirkstoff:
Ebastin
Datum:
22.05.2019
PZN:
10114176
Ebastin Aristo 20 mg
50 Schmelztabletten
Ch.-B.: 2033444


Aus mehreren Apotheken erhielt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Meldungen zum genannten Präparat mit der betroffenen Charge. Die Firma Aristo Pharma GmbH, 13435 Berlin, bittet um folgende Veröffentlichung:

„Auf Grund eines Kennzeichnungsfehlers der Faltschachtel rufen wir die genannte Charge Ebastin Aristo 20 mg, 50 Schmelztabletten (PZN 10114176), zurück. Der Fehler betrifft die Stärken-Kennzeichnung auf einer Seite der Faltschachtel. Die Wirkstoff-Stärke ist auf der Frontseite mit Blindenschrift nach der Produktbezeichnung im blau hinterlegten Farbbalken fehlerhaft mit „10 mg“ anstelle von „20 mg“ angegeben. Auf allen anderen Seiten ist die korrekte Stärkenbezeichnung aufgedruckt. Auch die Informationen in Blindenschrift und auf der Blister-Rückseite sind korrekt. Die Schmelztabletten enthalten 20 mg Ebastin. Weitere Chargen und Packungsgrößen sind nicht betroffen.
Die Apotheken werden gebeten, Kunden, die das genannten Präparat erhalten haben, zu informieren und die Rückgabe der Packungen zu veranlassen. Die Auslieferung der Ware erfolgte ab dem 14. Mai 2019. Wir bitten Sie um Rücksendung vorhandener Bestände mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift.“

Anmerkung der AMK: Bitte geben Sie das genannte Arzneimittel nicht an den pharmazeutischen Großhandel zurück, bevor ein APG-Formular hier oder in der pharmazeutischen Fachpresse veröffentlicht worden ist.